Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet die Verpflichtung, die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu verbilligen. Das Gesetz legt die Höhe der Bundesbeiträge fest, welche durch die Kantone mit eigenen Beiträgen ergänzt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen überliess das Parlament weitgehend den Kantonen. Dadurch entstanden kantonale Systeme der Prämienverbilligung, welche sich zum Teil sehr stark unterscheiden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen. Interface Politikstudien hat dazu 1998, 2000, 2002, 2004 und 2007 Monitoringstudien durchgeführt und die Wirksamkeit der Prämienverbilligung systematisch verfolgt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat beschlossen, das neue Monitoring nach einem Ausschreibeverfahren zu vergeben. Von den vier angeschriebenen Büros haben 2 Büros detaillierte Offerten eingereicht. In der ausgewählten Offerte von B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung in Basel sind einige Ideen offeriert, die die neue Finanzierung und die Relevanz der Modellhaushalte aufnehmen.
Die Studie wird die Vergleichbarkeit der bisherigen Untersuchungen, soweit auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen möglich, gewährleisten.