Zusammenfassung
Die Schuldenbremse des Bundes hat ein Jahrzehnt der Praxis hinter sich. Dies erlaubt eine ausführliche Analyse der regelgebundenen Finanzpolitik in unterschiedlichen ökonomischen und politischen Situationen. Der vorliegende Bericht, der auf ein Postulat von Jean-Pierre Graber zurückgeht, beschreibt die Schuldenbremse, ihre Entstehungsgeschichte und ihre Wirkungen; es werden zentrale Themen analysiert und die Perspektiven diskutiert.
Ziel der Schuldenbremse ist die Stabilisierung der Bundesschulden. Gesteuert wird über die Finanzierungsrechnung. Sie darf auf Dauer kein Defizit aufweisen. Um eine konjunkturgerechte Finanzpolitik zu ermöglichen, werden konjunkturell bedingte Defizite erlaubt respektive Überschüsse in guten Zeiten verlangt. Die Schuldenbremse limitiert dementsprechend das Ausgabenniveau auf die Höhe der geschätzten strukturellen (d.h. konjunkturbereinigten) Einnahmen. Ausnahmen für besondere Situationen sind erlaubt. Ein Sanktionsmechanismus rundet die Regeln ab. Diese Kernbestimmungen sind in der Bundesverfassung verankert. Das verleiht dem Regelwerk eine hohe Verbindlichkeit.
Der Bundeshaushalt hat sich unter der Schuldenbremse positiv entwickelt. Die Schulden haben stark abgenommen, von 130 Milliarden (2005) auf 112 Milliarden (2012), und die Schuldenquo-te auf Bundesebene liegt mit 19 Prozent in etwa auf dem Niveau von 1994. Die entsprechenden Einsparungen bei der Zinslast haben im Haushalt wertvollen Spielraum geschaffen. Zudem hat die Schuldenbremse die antizyklische Finanzpolitik gestärkt.
Auch in Zukunft werden die gesetzlichen Regelungen wegen nicht ausgeschöpften Krediten in der Tendenz zu einem nominellen Schuldenabbau führen. Anstelle des Abbaus könnte auch die Stabilisierung der Schulden anvisiert werden, was immer noch verfassungskonform wäre. Aller-dings besteht nach Ansicht des Bundesrates aus heutiger Sicht und gestützt auf die bisherigen Erfahrungen für eine Änderung der Zielsetzung kein Bedarf, weil der Schuldenabbau Handlungsspielraum schafft und die Krisenresistenz der Volkswirtschaft erhöht.
Anlass zur Änderung einzelner Bestimmungen zur Schuldenbremse besteht nicht: Der Konjunkturfaktor zeigt ein realistisches Bild der konjunkturellen Entwicklung. Die Befürchtung, dass die Schuldenbremse die Entwicklung der Investitionen negativ beeinflusst, hat sich als unbegründet erwiesen. Der Investitionsanteil ist langfristig relativ stabil. Fonds erlauben etwa im Verkehrsbereich, Investitionsspitzen abzudecken. Der Bundesrat erachtet es daher als sinnvoll, die heutigen Regeln beizubehalten.
Die positive Entwicklung der Bundesfinanzen seit Einführung der Schuldenbremse ist auch äusseren Einflüssen zu verdanken. Zu nennen ist primär die dynamische Wirtschafts- respektive Einnahmenentwicklung. Auch in Zukunft hängt es stark von der Einnahmenentwicklung ab, wie viel Effort die Einhaltung der Regeln zur Schuldenbremse verlangt.
Die Schuldenbremse ist eine effiziente Fiskalregel zur Steuerung des Haushalts in der kurzen Frist und hat sich bewährt. Entsprechend breit akzeptiert ist sie. Langfristige strukturelle Probleme wie etwa eine ungünstige demografische Entwicklung kann die Schuldenbremse allerdings nicht lösen. Solche Herausforderungen müssen durch Strukturreformen in den einzelnen Politikbereichen angegangen werden. Hingegen kann für die kommenden Generationen mit einer weiteren Senkung der Schuldenquote des Bundes eine möglichst gute Ausgangslage zur Bewäl-tigung zukünftiger Lasten geschaffen werden.