Die Erarbeitung des Raumkonzeptes Schweiz, das sich derzeit noch in Konsultation befindet, erfolgte gestützt auf eine Vereinbarung zwischen dem seinerzeitigen Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK), der Konferenz der Kantonsregierungen(KdK), der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie des Schweizerischen Städte- (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV).
Nach Abschluss der Konsultation wird das Raumkonzept Schweiz im Lichte der Konsultationsergebnisse überarbeitet und vorab in der technischen Arbeitsgruppe und danach in der politischen Begleitgruppe bereinigt.
Mit der gemeinsamen Verabschiedung des Raumkonzepts Schweiz sollen sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden verpflichten, das Raumkonzept als Orientierungs- und Entscheidhilfe umzusetzen. Dazu sollen sie die tripartite Zusammenarbeit stärken und ihr raumwirksames Handeln aufeinander abstimmen.
Der Bundesrat hat sich am 29. Juni 2011 für die Umsetzung des Raumkonzepts Schweiz ausgesprochen. Er begrüsst den vorliegenden Entwurf als wichtigen Beitrag, die Raumentwicklung des Landes künftig auf allen Ebenen besser zu koordinieren. Die Landesregierung ist denn auch willens, das Dokument als Orientierungs- und Entscheidhilfe anzuerkennen, sofern sich auch die Kantone, Städte und Gemeinden dazu bereit erklären.
Nach der erfolgreichen Erarbeitung des Raumkonzepts geht es nun darum, dieses auch erfolgreich umzusetzen. Dies verlangt nach einem aktiven und kreativen Zusammenwirken der drei Staatsebenen.
Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Raumkonzept Schweiz darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Raumkonzepts ebenfalls mittels Vereinbarungen „gesichert“ werden sollte. Analog der seinerzeitigen Erarbeitungsvereinbarung sollen daher auch Umsetzungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Partner dieser Vereinbarungen sollen dabei die einzelnen Kantone sein.