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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
11024
Projekttitel
Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen

Kellerhals Anwälte, Bern

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Ständerat Werner Luginbühl hat am 13. März 2008 eine Motion mit dem Titel „Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen“ (08.3083) eingereicht. Mit dieser Motion, die vom Parlament am 28. April 2009 mit der Annahme im Zweitrat (National­rat) überwiesen wurde, wird der Bundesrat beauftragt, möglichst rasch die einschlägigen Geset­zesvorschriften so anzupassen, dass Wärmeenergie, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen trans­portiert werden darf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion, die Nutzung des einheimischen, nachwach­senden und daher klimapolitisch wichtigen Energieträgers Holz auch zu reinen Heizzwecken zu fördern, als berechtigt. Er hat sich daher bereit erklärt, über Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c der Raumplanungsverordnung hinaus Spielräume zu suchen, um die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen so weit zu lockern, als dies für das angestrebte Ziel als not­wendig und sinnvoll und mit Blick auf die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet vertret­bar erscheint. Er hat dem Parlament gegenüber klar signalisiert, dass er dies auf Verordnungs­stufe tun möchte.

Projektziele
(Deutsch)

Ziel des Auftrags ist es, auf der Grundlage einer sorgfältigen Problemanalyse die Optionen für die Umsetzung der Motion zu ermitteln und dem Auftraggeber konkret aufzuzeigen, wie die Raumplanungsverordnung geändert werden müsste, um die Anliegen der Motion im Sinne der bundesrätlichen Antwort auf die Motion Luginbühl zu erfüllen. Mit dem Auftrag sollen die Vor­aussetzungen geschaffen werden, um dem Bundesrat dereinst die Inkraftsetzung der geänder­ten Raumplanungsverordnung beantragen zu können.

Abstract
(Deutsch)

Das Ergebnis ist in den Antrag an den Bundesrat zur Gutheissung der Teilrevision vom 10.10.2012 der Raumplanungsverordnung (inkl. Kenntnisnahme der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens) eingeflossen.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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