Ständerat Werner Luginbühl hat am 13. März 2008 eine Motion mit dem Titel „Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzone zulassen“ (08.3083) eingereicht. Mit dieser Motion, die vom Parlament am 28. April 2009 mit der Annahme im Zweitrat (Nationalrat) überwiesen wurde, wird der Bundesrat beauftragt, möglichst rasch die einschlägigen Gesetzesvorschriften so anzupassen, dass Wärmeenergie, welche auf einem Landwirtschaftsbetrieb produziert wird, in einem Fernwärmenetz auch über grössere Distanzen in die Bauzonen transportiert werden darf.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion, die Nutzung des einheimischen, nachwachsenden und daher klimapolitisch wichtigen Energieträgers Holz auch zu reinen Heizzwecken zu fördern, als berechtigt. Er hat sich daher bereit erklärt, über Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c der Raumplanungsverordnung hinaus Spielräume zu suchen, um die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen so weit zu lockern, als dies für das angestrebte Ziel als notwendig und sinnvoll und mit Blick auf die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet vertretbar erscheint. Er hat dem Parlament gegenüber klar signalisiert, dass er dies auf Verordnungsstufe tun möchte.