Derzeit befindet sich die als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftinitiative konzipierte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die der Bundesrat dem Parlament mit Botschaft vom 20. Januar 2010 unterbreitet hat (10.019), in den parlamentarischen Beratungen. Der Ständerat hat die Vorlage im Rahmen der Herbstsession 2010 als Erstrat beraten und dabei unter anderem auch eine Regelung über die Mehrwertabgabe der Kantone bei Einzonungen beschlossen (bundesrechtliche Mindestvorgaben an die von den Kantonen zu treffende Regelung [Art. 5a E-RPG] sowie subsidiäre, direkt anwendbare bundesrechtliche Regelung für den Fall, dass die Kantone den neuen Artikel 5a nicht innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Rechts umgesetzt haben [Art. 38a - 38d E-RPG]).
Die Beschlüsse des Ständerates zur Mehrwertabgabe sind in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR) umstritten. Die der UREK-NR in deren Auftrag im Hinblick auf die Sitzung vom 24./25. Januar 2011 unterbreiteten Berichte und Gutachten haben die zum Teil bestehenden Zweifel insbesondere hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit der vom Ständerat beschlossenen Regelung nur zum Teil auszuräumen vermocht. Umstritten blieb auch die Frage der Rechtsnatur der Mehrwertabgabe, insbesondere, ob die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit je nach rechtlicher Qualifikation der Mehrwertabgabe (kostenunabhängige Kausalabgabe oder Abgabe eigener Art) unterschiedlich zu beantworten sei.
Zudem wurde die Verwaltung mittels eines Antrags von Nationalrat Filippo Leutenegger (Antrag 106) beauftragt zu prüfen, inwieweit die angestrebte Eindämmung der Zersiedelung über Vorgaben an die Kantone zur Verdichtung erreicht werden könnte. Das ARE erarbeitet einen Entwurf, wie das Anliegen gemäss Antrag 106 normativ umgesetzt werden könnte. Dieser bildet Grundlage für die vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang zu leistenden Arbeiten.