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Forschungsstelle
BFE
Projektnummer
SI/500498
Projekttitel
Übernahme der 175-g-Strategie für neu in Verkehr gesetzte leichte Nutzfahrzeuge

Texte zu diesem Projekt

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Schlussbericht
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlussbericht
(Deutsch)
Das Segment der leichten Nutzfahrzeuge ist (hinsichtlich gesamten Energieverbrauchs) zwar von geringerer Bedeutung als jenes der Personenwagen. Auch galten leichte Nutzfahrzeuge längere Zeit – im Gegensatz zu Personenwagen – als nicht übermotorisiert, weshalb der energiepolitische Handlungsbedarf als gering veranschlagt wurde. Die Grenzen zwischen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeuge werden aber durchlässiger, auch die Grenzen zwischen leichten und schweren Nutzfahrzeugen sind aufgeweicht worden. In letzter Zeit hat die Relevanz der leichten Nutzfahrzeuge weiter zugenommen, weil mit der 130-g CO2/km-Strategie für das Segment der Personenwagen die Gefahr besteht, dass gewisse Personenwagen neu als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, um so die mittleren CO2-Emissionen scheinbar zu reduzieren. Ausserdem war den Personenwagen ursprünglich von einem Zielwert von 120 g CO2/km die Rede. Am Schluss einigte man sich auf 130 g CO2/km sowie die Absicht, für die fehlenden 10 g CO2/km entsprechende Massnahmen bei Treibstoffen, Reifen, Schaltpunkt-Anzeigehilfen („gear shift indicators“), Klimaanlagen und eben leichten Nutzfahrzeugen durchzuführen. Darüber hinaus wachsen die Treibhausgasemissionen der LNF in der EU stark (SEC(2009)1454). Aus diesen Gründen hat die EU, analog zur 130 g CO2/km-Strategie bei Personenwagen auch für leichte Nutzfahrzeuge einen Zielwert für den mittleren g CO2/km-Emissionswert aller Neuzulassungen per Kalenderjahr und Hersteller ab 2017 eingeführt, mit Abgaben an den EUHaushalt, falls die mittleren g CO2/km-Emissionswerte den Zielwert überschreiten, und mit der Möglichkeit zur Bildung von Emissionsgemeinschaften aus verschiedenen Herstellern. Während die 130-g CO2/km-Strategie auf die Gesamtheit aller neu in Verkehr gesetzter Personenwagen (so genannte M-Fahrzeuge, vgl. Anhang A1) zutrifft, ist das 175-g CO2/km-Ziel auf jene leichte Nutzfahrzeuge (N1-Fahrzeuge) anwendbar sein, welche technisch als "PW-ähnlich" bezeichnet werden können und in der Regel mit PW-Motoren angetrieben werden. Parametrisiert wird dies über das Leergewicht bzw. die davon abgeleitete Bezugsmasse. Vom 175- g CO2/km-Zielwert nicht betroffen wären die schwereren leichte Nutzfahrzeuge, welche auch meist mit Lastwagen-Motoren angetrieben werden (vgl. Anhang A1); hierzu wird eine Obergrenze der Bezugsmasse von 2610 kg gewählt. Weil leichte Nutzfahrzeuge nahezu immer in Modellfamilien mit unterschiedlichen Aufbauten und Radständen ausgeliefert werden, gilt darüber hinaus eine höhere Limite von 2840 kg, wenn andere Ausführungen aus der gleichen Modellfamilie sich unterhalb der 2610-kg-Limite befinden (da dies in der Praxis immer zutrifft, wie später im Bericht gezeigt werden wird, führt dies de facto zu einer allgemeinen 2840-kg-Limite).

Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
Ernst Basler + Partner AG

Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
de Haan van der Weg,Peter
Marti,Dorrit
Zugehörige Dokumente