Im Rahmen der Beratung der Revision des Raumplanungsgesetzes in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) reichte Nationalrat Martin Bäumle (GLP, ZH) einen Antrag ein, der dem ARE den Auftrag gibt, zur Ermöglichung und Erleichterung von Bauzonenverkleinerungen verschiedene Konzepte zu entwickeln und der UREK vorzulegen:
- Mehrwertabgabe gemäss Konzept SR bzw. SR plus
- Zweckbindung Grundstückgewinnsteuer bzw. Verankerung der Grundstückgewinnsteuer im RPG
- Realkompensation (gemäss Antrag Favre)
- Steuerung über Verdichtung (gemäss Antrag Leutenegger).
Für diese Konzepte sind folgende Punkte zu klären:
a. Rechtliche Zulässigkeit im Rahmen Verfassung / Raumplanungsrecht
b. Umsetzbarkeit in den Kantonen und Gemeinden
c. Auswirkung auf Kompetenzen und Handlungsfähigkeit der Kantone und Gemeinden
d. Monetäre Folgen für Gemeinden und Kantone und hier insbesondere bei der
Mehrwertabgabe die möglichen zusätzlichen Einnahmen bzw. der möglichen „Verluste“ bei Kantonen und Gemeinden
e. Die Wirksamkeit des Konzeptes zur Erreichung des Zieles einer Reduktion der Bauzonen
bzw. einen sparsameren Umgang mit Bauzonen.