(i) Feststellen der Bedeutung und des Ausmasses von Infektionen, die durch Blut und Blutprodukte übertragen werden können (jährlichen Statistiken der Infektionsmarker von HBV, HCV, und HIV bei Blutspendenrn, anonyme Einzelmeldungen und Serothek von Neuspendern), (ii) Durchführen von Spender- und Patientenbezogenen Look-Back-Abklärungen (individuelle Meldungen, jährliche Berichte), (iii) Aufträge und Mandate zur Organisation interner und externer Standards für die Labor-Qualitätskontrolle.