1. Ausgangslage und Aufgabe
Seit der Erarbeitung des aktuellen Leitbilds ITS-CH 2012 sind ca. 10 Jahre verflossen. Der darin anvisierte Blickhorizont liegt nur noch 2 Jahre bevor. Angesichts einer Halbwertszeit des technologischen Wissens von 5 bis 10 Jahren muss davon ausgegangen werden, dass ca. 50% des (technischen) Inhalts veraltet ist. Da das Leitbild nicht Technik per se behandelt sondern deren Anwendung in einem komplexen Umfeld thematisiert ist der Erneuerungsbedarf aus dieser Sicht nicht zwingend 50%. Doch auch die Umfeldbedingungen unterliegen Veränderungen. So sprechen verschiedene Gründe für eine Aktualisierung:
- Der zeitliche Fokus des Leitbildes ITS-CH 2012 ist praktisch erreicht. Damit ist der Zeitpunkt für eine Standortbestimmung und Weiterführung in die Zukunft gegeben.
- Verkehrsmanagement (VM) hat in den vergangenen 10 Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die NFA brachte die Zuständigkeit des Bundes für die Nationalstrassen.
- Die Nachhaltige Verkehrspolitik hat an Konturen gewonnen.
- Das Agglomerationsprogramm umfasst unter anderem VM in urbanen Regionen zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden.
- Eine Ausdehnung des Themas ITS von der Strasse auf den gesamten Landverkehr, mit einem verstärkten Fokus auf den ÖV (inkl. Schiene) und den Langsamverkehr ist angesichts der zunehmenden Bedeutung der kombinierten Mobilität notwendig.
- Mobility Pricing eröffnet neue Lösungsansätze.
- Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt grundsätzlich eine bewusstere und konsequentere Berücksichtigung der Anliegen der verschiedenen Behindertengruppen.
- Die Plattform its-ch bietet eine breite interessierte Basis für einen wertvollen Diskurs.
- Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich aus Sicht der Plattform its-ch folgende Aufgabe:Präzisierung der Ausgangslage mit Standortbestimmung zur Umsetzung des bisherigen Leitbildes Verkehrs-Telematik ITS-CH 2012
- Formulierung der Leitbilder resp. Leitsätze: Grundaussagen WOHIN wollen wir (Schilderung des Leitbild-Gegenstandes, "Bilder" der angestrebten Lösungen, ITS-Anwendungen, technischen Systeme und Dienste) mit Begründung der Wahl der Themen
- Kernaussagen zu WIE wir den Entwicklungsweg sehen um die gesetzten "Bilder" zu realisieren (Strategien zur Umsetzung von Projekten und Visionen: fallweise erste Umsetzungshinweise zu Finanzierung, Akteure und deren Rollen, deren Zusammenarbeit)
Die its-ch ist der Meinung, dass das Leitbild selbst nicht umfangreich sein sollte, dass aber im Hinblick auf eine Umsetzung doch viele Details interessieren und für das Verständnis auch wertvoll und notwendig sein können. Zu viele Details würden aber den Rahmen eines eigentliches Leitbildes sprengen. Aus dieser Überlegung wird vorerst ein schlankes Leitbild mit Leitsätzen angestrebt.
Während der Erarbeitung des Leitbildes dürften allerdings viele Detailvorstellungen zu einzelnen Themen, resp. "Bildern" und deren Umsetzung, zur Sprache kommen. Deshalb besteht das Risiko, dass sich die Beteiligten in der Breite und Tiefe der komplexen ITS-Umwelt verlieren. Um dies zu vermeiden sollen solche Zusatzaspekte etc. ohne direkte abschliessende Behandlung gesammelt und gegebenenfalls in einem zweiten Schritt, in einem separaten Dokument Erläuterungen zum Leitbild, ergänzt werden.
Das Leitbild soll Orientierungswissen schaffen, mit beschränktem technischen Tiefgang, aber basierend auf Expertenwissen. Es soll sich an den End-Anwendern orientieren und für die interessierte Allgemeinheit verständlich sein.
2. Lösungsansatz:
Mit Vertretern der an ITS in der Schweiz interessierten Gruppierungen, welche im Wesentlichen in der Plattform its-ch vertreten sind, werden in 3 Arbeitsschritten moderierte Workshops durchgeführt:
(1) zur Wahl der Leitsatzthemen
(2) zum Entwurf der Leitsätze, und
(3) zum Forschungs-Schlussbericht.
Zu den Arbeiten in den drei Schritten werden zudem Expertenmeinungen eingeholt und den Workshopteilnehmenden für die erweiterte Meinungsbildung zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind folgende Organe an der Entwicklung des Leitbildes vertreten (Zusammensetzung der Organe siehe unter Projektorganisation):
- Erste Meinungsbildung und Steuerung durch erweiterte Geschäftsleitung its-ch (GA its-ch)
- Vorbereitung von Inputs durch interdisziplinäres Sachbearbeiterteam EBP
- Beiträge externer Experten als Drittmeinungen (fachliche Stellungnahmen zuhanden GA its-ch / Begleitkommission / Partnersitzung), insbesondere aus dem ITS-Network der Nachbarländer
- Breite Meinungsbildung durch Begleitkommission (mit Teilnahme GA its-ch)
- Abschliessende Stellungnahmen im Rahmen von its-ch Partnersitzung (Interessengruppen) als Genehmigungsorgan
3. Projektorganisation
- Projektsteuerung durch Geschäftsleitenden Ausschuss(GA) der its-ch. Mitglieder: E. Wieland, ASTRA (Leitung); K. Amstad, TBA ZH; Ch. Schärer, VSS; H.K. Schiesser, VÖV; D. Schwerzmann und M. Brand, swissT.net
- Begleitkommission. Vertreter aus ca. 8 bis 10 its-ch Partnerorganisationen (vgl. Tabelle S. 3/8), plus Mitglieder GA its-ch
- Experten für Drittmeinungen: B. Oehry, Rapp Trans; J. M. Henchoz; R. Pfliegl resp. A. Frötscher, AustriaTech (zugesagt); Prof. F. Busch, Lehrstuhl für Verkehrstechnik / tum Technische Universität München (anzufragen); ITS-Network Germany, Berlin (angefragt); ev. ITS-France; ev. ITS-Italy u. a.
- Projektleitung (PL) und Hauptsachbearbeitung: L. Raymann, Vertreter SVI im GA its-ch (verstärkt durch Mitarbeitende Ernst Basler + Partner (gemäss Aramis Formular 2.1, Ziffer 4)
Die organisatorischen Arbeiten der Sitzungen der Begleitkommission (Einladungen, Protokollführung) und die Korrespondenz mit den externen Experten (Drittmeinungen) erfolgt durch die PL.
Die Einladungen und die Protokollführung der GA- und Partnersitzungen its-ch erfolgen durch das Sekretariat its-ch (GS VSS).
Die finanzielle Abwicklung und Kostenkontrolle der Forschungsarbeit erfolgt durch das Sekretariat its-ch (c/o GS VSS).
4. Optionale Erarbeitung von "Erläuterungen"
Im Rahmen der breit angelegten Meinungsbildung der drei Arbeitsschritte werden nicht nur die Leitsätze und deren ergänzenden Texte immer mehr fokussiert und bereinigt. Die Diskussionen liefern zusätzlich viele fachliche Details, Sachverhalte, Meinungen, Vorbehalte und Vorgaben etc. die nicht in den Schlussbericht (SB) des (schlanken) Leitbildes aufgenommen werden sollen. Sie dienen aber als wertvolles "Nebenprodukt" für die späteren Arbeiten einer konzeptionellen Umsetzung. Je nach Verlauf der Leitbildarbeit und Substanz dieser Zusatzmaterialien könnten diese in einer optionalen Anschlussarbeit zu einem Bericht "Erläuterungen zum Leitbild ITS-CH Landverkehr 2025/30" aufgearbeitet, ergänzt resp. vertieft und verdichtet werden.