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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/11.0023.KP
Projekttitel
Kosten-/Nutzenanalyse umweltbezogener Sicherheitsmassnahmen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Sicherheitsmassnahmen, Kosten-Nutzen-Analyse, Gewässerschutz, Störfall
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Zum Schutz der Umwelt (Grundwasser und Oberflächengewässer) werden im Rahmen von Eisenbahnprojekten (Änderungen oder Neubauten) Massnahmen realisiert, die mitunter recht kostenintensiv waren (z.B. Rückhaltekapazität von 750 m3 für Bahnhof La Praille). Eine einheitliche Grundlage für die Dimensionierung dieser Rückhaltemassnahme ist bislang von den Vollzugspartner nicht erstellt worden. Im Hinblick auf eine netzweite Umsetzung eines einheitlichen Sicherheitsstandards drängt sich eine solche Grundlage auf. Sie soll auf einem Kosten-Nutzen-Ansatz basieren, wie er im Leitfaden „Netzzugang“ des Bundesamt für Verkehr bzw. in der internen „Methodik Risikomanagement Safety“ der Schweizerische Bundesbahnen SBB vorgespurt wird.
Projektziele
(Deutsch)
Aufbauend auf den bestehenden Grundlagen (realisierte Bahnprojekte und Risikoanalysen) soll mit ökonomischen Betrachtungen eine Grundlage für den Kosten-Nutzen-basierte Entscheid über Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Umwelt (Grundwasser und Oberflächengewässer) geschaffen werden.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Der Auftrag der Forschungsarbeit bestand darin, die Anwendbarkeit eines Kosten-Nutzen-Modells für Entscheide über Sicherheitsmassnehman zum Schutz der Umwelt bei Eisenbahnanlagen zu prüfen. Anhand von zwei Fallbeispielen (Grundwasserfassungen bei Kiesen und Bahnstrecke am Bielersee bei Twann) sind mögliche Schutzmassnahmen definiert, deren Kosten abgeschätz und die erzielbare Risikoreduktion (Verminderung der Behebungs-, Sanierungs- und Ersatzkosten) ermittelt worden. Ohne Monetarisierung des Umweltschadens mit für den Alltag ungewöhnlich hohen Werten liess sich keine Kosteneffizienz ausweisen. Die Schlussfolgerungen können für den weiteren Vollzug der Störfallverordnung beigezogen werden und sind eine Hilfe für die Festlegung der Beurteilungskriterien für Umweltrisiken.