Folgenden Fragen standen im Mittelpunkt dieses Projektes:
1) In welchen Bereichen des Umweltrechts sind Interessen- bzw. Güterabwägungen vorgesehen (erlaubt oder gefordert) und wie funktionieren sie?
2) Gibt es Bereiche, in denen Interessenabwägungen aufgrund praktisch unverhandelbarer 'deontologischer' Schutzziele unzulässig sind?
3) ist das Umweltrecht insgesamt bezüglich Interessenabwägungen kohärent?
4) Wie weit spielen im Umweltrecht ethische Argumentationsfiguren mit Blick auf Interessenabwägungen eine Rolle?)
Das im Auftrag gegebene Gutachten bildet eine gute Grundlage, um die formulierten Fragen zu beantworten. Eine interne Auswertung wird durchgeführt und aus zwei Teilen bestehen (Rechtsdiensts, Ethikstelle).