ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/11.0004.PJ
Projekttitel
Stellenwert der Ethik für die Umweltpolitik

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Ethik; Umweltgesetzgebung; Güterabwägung; Schutzziele, Kohärenz

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Umweltpolitik beruht auf den rechtlichen Vorgaben von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen. In das Umweltrecht fliessen meist unausgesprochen ethische Ideen, Konzepte und Argumentationsfiguren ein, die durch bestimmte Hintergrundtheorien geprägt sind. Insbesondere zwei Theorien sind zu beachten: Zum einen der Konsequenzialismus bzw. Utilitarismus, demzufolge stets die Handlung zu wählen ist, die nach Abwägung von Chancen und Risken den zu erwartenden Gesamtnutzen maximiert. Zum anderen die Deontologie, derzufolge bestimmte Handlungen in sich falsch und daher ungeachtet der Konsequenzen zu unterlassen sind, selbst wenn damit gerechnet werden kann, dass sie den (ökonomischen, politischen oder sozialen) Gesamtnutzen erhöhen. Es ist allerdings unklar, wie sich diese Theorien bzw. die für sie charakteristischen Argumentationsmuster in der aktuellen Umweltgesetzgebung konkret manifestieren. Sich hier einen Überblick zu verschaffen, ist insbesondere mit Blick auf die für Umweltrecht und Umweltpolitik grundlegende Fragestellung, ob im Umgang mit Natur und Umwelt alles eine Frage des Abwägens ist oder ob es deontologische Kernbereiche gibt, die einer Interessen- bzw. Güterabwägung nicht zugänglich sind, von Bedeutung.

Projektziele
(Deutsch)

- Screening der bestehenden Umweltgesetzgebung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundlagen mit dem Ziel, zu klären, in welchen Bereichen utilitaristische Interessen- bzw. Güterabwägungen vorgesehen (erlaubt oder gefordert) sind, ob es Bereiche gibt, in denen solche Abwägungen aufgrund praktisch unverhandelbarer 'deontologischer' Schutzziele ausgeschlossen, d.h. verboten bzw. nur in genau spezifizierten Ausnahmefällen zulässig sind, und falls ja, in welchen Bereichen dies der Fall ist.

- Überprüfung der Kohärenz der Umweltgesetzgebung hinsichtlich der Frage der Interessenabwägungen und deren Grenzen.

- Besseres Verständnis des Verhältnisses von Recht und Ethik im Umweltbereich.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

Folgenden Fragen standen im Mittelpunkt dieses Projektes:

1) In welchen Bereichen des Umweltrechts sind Interessen- bzw. Güterabwägungen vorgesehen (erlaubt oder gefordert) und wie funktionieren sie?

2) Gibt es Bereiche, in denen Interessenabwägungen aufgrund praktisch unverhandelbarer 'deontologischer' Schutzziele unzulässig sind?

3) ist das Umweltrecht insgesamt bezüglich Interessenabwägungen kohärent?

4) Wie weit spielen im Umweltrecht ethische Argumentationsfiguren mit Blick auf Interessenabwägungen eine Rolle?)

Das im Auftrag gegebene Gutachten bildet eine gute Grundlage, um die formulierten Fragen zu beantworten. Eine interne Auswertung wird durchgeführt und aus zwei Teilen bestehen (Rechtsdiensts, Ethikstelle).