Der "Richtlinienvorschlag über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" vom 2. Juli 2008 wird nach seiner definitiven Verabschiedung in der EU Bestandteil des Acquis communautaire im Bereich Gesundheit bilden. In seiner heutigen Form würde der Vorschlag das im Krankenversicherungsgesetz verankerte Territorialitätsprinzip tangieren. Es sollen deshalb die Auswirkungen des Richtlinienvorschlags analysiert werden, so dass Aussagen über die wirtschaftlichen Auswirkungen gemacht werden können.