Die Fortführung des Monitoring-Systems im Zusammenhang mit der Wirksamkeitsüberprüfung des Transplantationsgesetzes bezweckt:
- Datengewinnung (2010, 2011 und 2012)
- künftige Sícherstellung der minimalen, regelmässigen und langfristigen Verfügbarkeit von "Beobachtungsdaten" zwecks 'Überwachung' von Entwicklungen respektive Veränderungen.
Die periodische Anpassung bzw. Ergänzung des Konzeptes ermöglicht es, die Indikatoren den Erkenntissen aus den jährlichen Messungen und den Veränderungen des Umfeldes anzupassen.