Ab dem 1. September 2018 dürfen in der Schweiz in der Schweinehaltung keine Vollspaltenböden mehr gebraucht werden. In bestehenden Mastschweineställen können beim Umbau zu Teilspaltenställen Liegeflächen mit einem Perforationsgrad von 5% eingebaut werden, damit eventuell anfallende Flüssigkeit darauf abfliessen kann und somit die Sauberkeit gewährleistet werden soll. Ob ein solch geringer Perforationsanteil geeignet ist, anfallende Flüssigkeiten abzuleiten, ist unbekannt, denn es existieren noch keine Untersuchungen zu solchen Böden.
Die Untersuchung soll zeigen, ob sich Böden mit einem geringen Perforationsanteil bezüglich Sauberkeit der Buchten und der Tiere in der Mastschweinehaltung eignen.
Geprüft werden sollen 5 verschiedene Bodentypen mit 5% bis 8% Perforationsanteil im Liegebereich im Vergleich mit einer Vollspaltenbucht. Alle Varianten sollen auf 1-2 Betrieben pro Fütterungsart (Industrieabfälle, Trockenfutter, Schottefütterung) nebeneinander eingebaut werden. Pro Betrieb sollen 3 Umtriebe verfolgt werden, um alle jahreszeitlichen Bedingungen abzudecken. Erhoben werden an je vier Zeitpunkten während eines Mastumtriebes die Sauberkeit der Buchten und der Tiere sowie Daten zum Stallklima. Zusätzlich werden durch die beteiligten Betriebsleiter wöchentlich zweimal Erhebungen zur Sauberkeit der Buchten sowie zum Liegeverhalten der Tiere vorgenommen..
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Suisseporcs (Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband), welche die Umbaukosten der Betriebe übernimmt, sowie Stalleinrichtern (Vertreten durch Firma Krieger AG, Ruswil), welche die Bodenprodukte liefern, durchgeführt.