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Research unit
ARE
Project number
10028
Project title
Leitung der Arbeitsgruppe "Funktionale Räume" im Rahmen der 2. Etappe der RPG-Revision

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Abstract
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Transfer and application
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)

Leitung der Arbeitsgruppe "Funktionale Räume" im Rahmen der 2. Etappe der RPG-Revision

Dr. iur. Mirjam Strecker, Bern
Short description
(German)

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 in Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungs­verfahrens zum Entwurf zu einem neuen Raumentwicklungsgesetz (E-REG) beschlossen, das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) in zwei Etappen zu revidieren. Die 1. Etappe der Revision des RPG ist in Form einer Teilrevision als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)" konzipiert. Sie beschränkt sich auf jene Themen, die unmittelbar eine Antwort auf die Anliegen des Volks­begehrens geben und stellt die Thematik der Siedlungsentwicklung und damit auch der Bauzo­nen und deren Dimensionierung ins Zentrum.

Weitere Themen bezüglich derer im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum E-REG ein Handlungsbedarf erkannt wurde, die aber keinen engen Bezug zur Landschaftsinitiative aufwei­sen, sollen in einer 2. Etappe angegangen werden. Auch diese Revision ist als Teilrevision des RPG vorgesehen.

Um die Arbeiten breit abzustützen, sollen alle massgeblichen Akteure bereits von Anfang an in die Arbeiten einbezogen werden. Zur Bearbeitung und Vertiefung der  einzelnen Themen wur­den daher breit abgestützte Arbeitsgruppen gebildet. Eine der insgesamt 7 Arbeitsgruppen be­fasst sich mit den funktionalen Räumen und deren künftigen Verankerung im Raumplanungs­recht des Bundes.

Gegenstand der Arbeiten zu den funktionalen Räumen sollen sowohl die Agglomerationen als auch die ländlichen Räume bilden. Es ist auch zu prüfen, wie die Abstimmung zwischen der Agglomerationspolitik und der Politik des ländlichen Raumes geschehen soll. In die Arbeiten einfliessen sollte zudem auch die Weiterentwicklung und Koordination von Agglomerationspo­litik und Neuer Regionalpolitik. Von besonderer Bedeutung erscheint die Schaffung einer ge­setzlichen Grundlage für die Agglomerationsprogramme. Zu prüfen ist zudem die Verankerung der Modellvorhaben einschliesslich deren Finanzierung. In der Vernehmlassung zum E-REG sind zum Teil auch verfahrensrechtliche Fragen aufgeworfen worden, die vertieft zu prüfen sein werden, wie etwa die klarere Regelung der überkommunalen und der vertikalen Koordination, letzteres beispielsweise in Form von tripartiten Konferenzen.

Project aims
(German)

Ziel des Auftrags ist es, die fachlich kompetente Leitung der Arbeitsgruppe "Funktionale Räu­me" unter bestmöglicher Abstimmung der verschiedenen, in der Arbeitsgruppe vertretenen In­teressen sicherzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den Anliegen der urbanen und der ländlichen Räume im Rahmen der Auftragserfüllung aus einer Gesamtsicht heraus Rechnung zu tragen versucht wird. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiten Resultate sollen den nötige Rei­fegrad aufweisen, um ohne aufwändige Nachbereitung in den Vernehmlassungsentwurf für die 2. Etappe der RPG-Revision integriert werden zu können.

Abstract
(German)

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wurden diverse themenspezifische Arbeitsgruppen eingesetzt. Eine dieser breit zusammengesetzten Arbeitsgruppen hatte sich mit den funktionalen Räumen und deren künftigen Verankerung im RPG zu befassen. Mit dem Auftrag sollte die fachlich kompetente Leitung der Arbeitsgruppe „Funktionale Räume“ unter bestmöglicher Abstimmung der verschiedenen, in der Arbeitsgruppe vertretenden Interessen sichergestellt werden. Den Anliegen der urbanen und der ländlichen Räume sollte im Rahmen der Auftragserfüllung dabei aus einer Gesamtsicht heraus Rechnung getragen werden. Die Beauftragte hatte dafür zu sorgen, dass die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Resultate den nötigen Reifegrad aufwiesen, um ohne aufwändige Nachbereitung in den Vernehmlassungsentwurf für die 2. Etappe der RPG-Revision integriert werden zu können.

Die Beauftragte hat die Ergebnisse der Diskussionen in der von ihr geleiteten Arbeitsgruppe in einem Zwischenbericht vom 15. April 2011 und einem umfangreichen und qualitativ sehr hochwertigen Schlussbericht vom 31. Oktober 2011 festgehalten. Der Schlussbericht behandelt in einem ersten Teil grundsätzliche Fragen (Definition des Begriffs funktionaler Raum, Kurzanalyse zum Ist-Zustand, verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsbedarf, Ziele und Elemente einer Regelung durch den Bund) und legt die Ergebnisse der in der Arbeitsgruppe intensiv geführten Diskussionen in Thesenform dar. Der Handlungsbedarf wurde bejaht auch wenn sich gezeigt hat, dass eine Regelung in Anbetracht der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen anspruchsvoll ist. 

Im Ansatz wurden zwei Regelungsstrategien - Anreiz und Verpflichtung – verfolgt. Nach der Regulierungsstrategie „Anreiz“ kann der Bund die Steuerung der Entwicklung funktionaler Räume mit einem Anreizsystem beeinflussen, was voraussetzt, dass der Bund finanzielle Mittel für die Aufgabenerfüllung und Problemlösung in funktionalen Räumen bereitstellt. Nach der Regulierungsstrategie „Verpflichtung“ kann der Bund für die Zusammenarbeit in funktionalen Räumen verpflichtende Vorgaben erlassen. Dieser Ansatz setzt voraus dass die verpflichteten Akteure und die Räume, in denen ein Planungspflicht besteht, rechtlich verbindlich definiert sind und dass der Bund über griffige Sanktionen verfügt, mit denen er eine allfällige Verpflichtung durchsetzen kann. 

In einem zweiten Teil des Schlussberichts werden insgesamt fünf Optionen für eine Regulierung dargelegt. Diese werden dann im Hinblick auf konkrete Ziele, die es zu erreichen gilt und im Lichte von Anforderungen (einfaches, effizientes Instrumentarium; klare Verantwortlichkeiten; durchsetzbare Vorgaben; Übereinstimmung von Aufgaben- und Finanzverantwortung), denen eine Regelung zu genügen hätte, bewertet. Die von der beauftragen geleitete Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die Option, welche bestimmte, d.h. durchsetzbare Vorgaben mit Anreizen kombiniert, die definierten Ziele und Anforderungen am besten erfüllt. 

Mit dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde eine sehr gute Basis gelegt, um die Thematik der Planung in funktionalen Räumen in die Vernehmlassungsvorlage zur 2. Etappe der RPG-Revision zu integrieren, auch wenn die Vorschläge - unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen - nur teilweise umgesetzt werden konnten.

Transfer and application
(German)
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