Das Teilprojekt F ist eine Forschungsarbeit, welche die Ergebnisse der Teilprojekte D und E verbindet und Wirkungshypothesen für das Zusammenwirken von Regulierungsinstrumenten und Informationstechnologien ableitet, diese mit den Infrastrukturnutzern der Schweizer Güterverkehrsmärkte diskutiert, um sie anschliessend einer Wirkungsanalyse zu unterziehen. Aus diesen Anforderungen leiten wir eine vierstufige Vorgehensweise ab:
Stufe A: Auswertung der Ergebnisse zu den Teilprojekten D und E
Aus den Ergebnissen der Teilprojekte D und E werden wir kombinierte Massnahmen identifizieren (Informationstechnologie und Regulierung) und Wirkungshypothesen erstellen (Ex-ante-Einschätzungen). Kombinierte Massnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass eine Regulierungsmassnahme ohne die entsprechende Informationstechnologie nicht oder nur teilweise greifen würde und umgekehrt die Informationstechnologie dann ihren grössten Nutzen entfaltet, wenn es eine komplementäre Regulierungsmassnahme gibt.
Die Wirkungshypothesen beschreiben die Auswirkungen der kombinierten Massnahmen auf den Verkehr, den Wettbewerb der Verkehrsträger und die Kosten der Transportabwicklung. Es wird auch aufgezeigt, ob und in welchem Umfang Verkehre vermieden, verlagert oder effizienter abgewickelt werden können.
Ebenfalls werden wir die Ergebnisse des Teilprojektes B1 in der Weise nutzen, dass wir aus den Güterverkehrsströmen und den dahinter stehenden Branchen „Güterverkehrscluster“ bilden[1]. Denkbar sind z.B. Massenguttransporte (Binnenschiff/Schiene, lokale Verteilverkehre), Gefahrguttransporte, internationale Strassengüterverkehre. Wir gehen davon aus, dass wir etwa sechs bis acht Cluster zu verschiedenen Güterprozessketten bilden werden. Die Wirkungshypothesen beruhen auf einer Literaturauswertung und eigener Einschätzung.
Stufe B: Cluster-Workshops
Die Wirkungshypothesen zu den kombinierten Massnahmen werden ausgewählten Infrastrukturnutzern (Stakeholdern) aus der Schweizer Transportwirtschaft mit dem Ziel vorgestellt, Einschätzungen zu den Anwendungsbereichen, den Nutzen, der Umsetzung und den Risiken zu einzuholen. Hierzu sind etwa sechs bis maximal acht getrennte Workshops zu jedem Güterverkehrscluster geplant (Cluster-Workshops), in denen die kombinierten Massnahmen und ihre Auswirkungen diskutiert werden.
Jeder Cluster-Workshop wird von einem Moderator geleitet und von dem Projektleiter / Stellvertreter der Forschungsstelle fachlich betreut. Vorgesehen ist, dass in jedem Cluster-Workshop etwa fünf bis acht Stakeholder vertreten sind. Als Beispiel für das Güterverkehrscluster „Massenguttransporte“ könnten dies je ein Vertreter aus der Binnenschifffahrt, der Basler Rheinhäfen, von SBB Cargo, einer auf Massenguttransporte spezialisierten Spedition und ein Vertreter der verladenden Wirtschaft sein.
Ergebnis der Cluster Workshops sind Einschätzungen zu den Wirkungshypothesen, evtl. alternative Vorschläge zu kombinierten Massnahmen und Äusserungen zur Umsetzung und Kompatibilität mit dem regulatorischen Rahmen der EU-Nachbarländer.
Die Ergebnisse aus allen Cluster-Workshops werden von uns zu einem Gesamtpaket von kombinierten Massnahmen für alle untersuchten Güterverkehrscluster zusammengestellt. Bei dieser Analyse werden die Äusserungen der Stakeholder nicht einfach übernommen, sondern von uns im Hinblick auf die Wechselwirkungen untereinander, aber auch auf die innere Konsistenz geprüft. Bei der Prüfung sind zwei Fälle denkbar:
· Die Ergebnisse aus den Wirkungshypothesen und die Einschätzungen der Stakeholder decken oder ergänzen sich. Die Anmerkungen der Stakeholder werden übernommen.
· Die Ergebnisse aus den Wirkungshypothesen und die Einschätzungen stehen im Widerspruch zu einander. In einem Nachgespräch mit ausgewählten Stakeholdern des jeweiligen Güterverkehrsclusters wird versucht, die Differenzen zu klären. Bleiben die Auffassungsunterschiede bestehen, wird das Ergebnis der Wirkungshypothesen zur Grundlage der abschliessenden Einschätzung gemacht.
Das Ergebnis der Überprüfung und Konsolidierung der kombinierten Massnahmen wird in einem Arbeitspapier zuhanden der Begleitkommission dokumentiert.
Stufe C: Stakeholder-Konferenzen
Zu den Stakeholder-Konferenzen sollen grundsätzlich alle Stakeholder aus den Cluster-Workshops eingeladen werden. Bei sechs bis acht Workshops mit jeweils fünf bis acht Stakeholdern wollen wir insgesamt zwischen 30 und 64 Vertreter einladen. Wir haben in EU-Forschungsprojekten zur Ableitung von Güterverkehrsstrategien (z.B. im soeben abgeschlossenen Projekt „Freightvision“ unter der Führung von AustriaTech) gute Erfahrungen mit „Stakeholder-Prozessen“ gesammelt. Wir sehen zwei ganz wesentliche Vorteile:
· Mit der Einbeziehung der Stakeholder besteht die Möglichkeit, verkehrspolitische Massnahmen vor ihrer Umsetzung von den Betroffenen aus Verladender Wirtschaft, Transport und Logistik kommentieren zu lassen. Theoretisch abgeleitete Wirkungshypothesen werden Praktikern vorgestellt, damit sie ihre Einschätzungen abgegeben können. Die Berücksichtigung der Äusserungen der Stakeholder verbessert die Qualität der Wirkungsermittlung der kombinierten Massnahmen.
· Werden die Betroffenen aus Güterverkehr und Logistik in den Prozess der Massnahmenfindung und der Ex-ante-Wirkungseinschätzungen einbezogen, erhöht dies generell die Akzeptanz später zu ergreifender kombinierter Massnahmen. Mögliche Vorbehalte werden im Vorfeld geäussert und können aufgegriffen werden. Auch wenn am Ende des Stakeholder-Prozesses nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können, mindert das Verfahren Widerstände und erhöht die Einsicht in verkehrspolitisches Handeln. Die letztendliche Entscheidung über eventuell zu ergreifende Massnahmen bleibt bei den jeweiligen Aufgabenträgern, dem Auftraggeber und/oder der Forschungsstelle vorbehalten.
Die Bereitschaft der Stakeholder zur Teilnahme an den Konferenzen ist nach unseren Erfahrungen recht hoch. Es wird keine Vergütung bezahlt, die Teilnahme einschliesslich Tagungsverpflegung ist für die Stakeholder kostenfrei.
Wir halten zwei Stakeholder-Konferenzen im Anschluss an die Cluster Workshops für sinnvoll:
In der ersten Stakeholder-Konferenz wird das Gesamtpaket der kombinierten Massnahmen für alle Güterverkehrscluster vorgestellt. Alle anwesenden Stakeholder sollen sich zu den Anwendungsbereichen, den Nutzen und den verkehrlichen Wirkungen, der Umsetzung auf der Zeitachse (Priorisierung) und den Risiken und möglichen Zielkonflikten äussern. Im Gegensatz zu den Cluster-Workshops werden die Stakeholder explizit aufgefordert, sich nicht nur für „ihren“ Cluster zu äussern, sondern sich auch an der Diskussion zu den übrigen Clustern zu beteiligen. Die Stakeholder-Konferenzen werden von einem Moderator geleitet und von ProgTrans fachlich betreut.
Die Äusserungen der Stakeholder zum Gesamtpaket der kombinierten Massnahmen werden nach der ersten Stakeholder-Konferenz von uns geprüft. Sie fliessen in eine abschliessende Aufstellung von kombinierten Massnahmen ein, zu denen folgende Angaben vorgelegt werden:
· Beschreibung der wesentlichen Komponenten der kombinierten Massnahme (Was ist Gegenstand der Regulierung, worin besteht die informationstechnologische Komponente, und was ist das Besondere an der Kombination beider?)
· Anwendungsbereiche (Verkehrsträger, national/international, Gutarten, Fahrzeugarten, Distanzen)
· Ziel der Massnahme und Wirkungsweise, Folgewirkungen
· Abschätzung der Wirkungen auf die gesamte Schweiz und im Zeitablauf bis 2030
· Terminierung zur Umsetzung
· Umsetzung, Risiken und Zielkonflikte (u.a. mit der EU), weitere Abklärungen, die zur Umsetzung erforderlich sind
Die Angaben zu den kombinierten Massnahmen fliessen in den Entwurf des Schlussberichts ein, soweit es sich um die Ausführungen zu den kombinierten Massnahmen handelt. Auszüge dieses Schlussberichts bilden die Grundlage für die zweite Stakeholder-Konferenz.
Ziel der zweiten Stakeholder-Konferenz ist es, den Stakeholdern die vorläufigen Ergebnisse einschliesslich der Veränderungen, die in eventuellen Nachgesprächen erarbeitet wurden, vorzustellen. Es besteht Gelegenheit, zum Gesamtergebnis Stellung zu beziehen und Aspekte, die bislang (noch) nicht in die Diskussion gebracht wurde, einzubeziehen. Sofern „Minderheitenvoten“ entstehen, werden sie aufgenommen und im Abschlussbericht dokumentiert.
Allerdings erwarten wir, dass in dieser Phase des Forschungsvorhabens Veränderungen im grösseren Stil nicht mehr eingebracht werden. Von daher besteht der Zweck der zweiten (und letzten) Stakeholder-Konferenz darin, die Stakeholder über das Ergebnis der abschliessenden fachlichen Bewertung zuerst zu informieren. Darin soll auch ihre Mitarbeit in den Workshops und den Stakeholder-Konferenzen ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung erfahren.
Stufe D: Empfehlungen und Bericht
Die Forschungsnehmer werden die Ergebnisse aus der Phase C abschliessend analysieren und im Hinblick auf Wirkungen, Umsetzung und Prioritäten bewerten. Die Kriterien (z.B. Kosten der Implementierung, Umsetzung, verkehrliche Wirkungen, Wirkungen auf die Umwelt) und das Verfahren werden nachvollziehbar dargelegt und begründet. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. Wir empfehlen, den Abschlussbericht (oder eine Kurzfassung) den Stakeholdern und der interessierten Fachöffentlichkeit zu überlassen.
Begleitkommission
Die Begleitkommission und Steuerungsgruppe wird in den Verlauf des Teilprojektes einbezogen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Arbeits- und Schlussberichte Grundlage von Sitzungen mit der Begleitkommission sein könnten. Wir erwarten uns von der Begleitkommission kritische und konstruktive Anmerkungen zum Arbeitstand des Vorhabens.
[1] „Güterverkehrscluster“ sind typische Güterverkehrsprozessketten, die in der Schweiz auftreten. Sie sind nicht zu verwechseln mit anderen Clustern, wie sie z.B. als Branchen-Cluster im Teilprojekt B1 definiert worden sind.