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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
10018
Projekttitel
Grundlagen und Empfehlungen zum Umgang mit Umnutzungen von Erstwohnungen und Hotels in Zweitwohnungen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Grundlagen und Empfehlungen zum Umgang mit Umnutzungen von Erstwohnungen und Hotels in Zweitwohnungen

AD!VOCATE, Rechtsanwälte, Bern

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

In der Botschaft zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller[1] und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»[2] weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, Massnahmen zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung über die Richtplanung überkommunal koordiniert einzuführen. In Aussicht gestellt wurde eine Planungshilfe, die aufzeigen soll, welche kantonalen und kommunalen Mass­nahmen zu einer Lösung führen.

Ein Entwurf “Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung wurde Ende April 2009 in die Anhörung geschickt. Die Planungshilfe wurde grundsätzlich begrüsst[3]. Aufgrund der begrenzten Ressourcen und des zeitlichen Rahmens wurde in der Überarbeitung der Fokus auf die Präzisierung von bereits vorhandenen Elementen gelegt. Ergänzt wurde die Planungshilfe mit Fallbeispielen aus den Kantonen Bern, Graubünden und Wallis sowie Hintergrundinformationen beispielsweise zu wirtschaftlichen Aspekten und statistischen Grundlagen von Zweitwohnungen. Die überarbeitete Planungshilfe wird Ende Juni 2010 publiziert werden. Im Anschluss an die Publikation der Planungshilfe sollen nun weitere Themen, die noch nicht mit der notwendigen Tiefe bearbeitet werden konnten, aufbereitet werden.

Der Kanton Bern wird zur Thematik Zweitwohnungen eine Richtplananpassung vornehmen. Diese wird im September 2010 in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt werden. In einer Arbeitshilfe werden Massnahmen aufgezeigt werden, die von den Gemeinden zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung ergriffen werden können (Muster, Erläuterungen, Hilfsmittel zur Umsetzung). Offene Fragen im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Massnahmen sind möglichst rasch zu beantworten, um als Grundlage für den Vernehmlassungsentwurf dienen zu können.



[1] BBI 2007 5756

[2] BBI 2008 8757

[3] Ergebnisbericht vom 11. Dezember 2009

Projektziele
(Deutsch)

Eine Einschränkung des Zweitwohnungsbaus kann nachteilige Folgen haben bezüglich der von Ortsansässigen genutzten Wohnungen, die keiner Erstwohnungsverpflichtung unterliegen. Es besteht die Gefahr, dass die Zweitwohnungsnachfrage auf diese Wohnungen ausweicht. Dadurch wird einerseits der ortsansässigen Bevölkerung und den saisonalen Arbeitskräften Wohnraum entzogen, andererseits steigen auch die Preise für Erstwohnungen und Mieten, was eine unerwünschte Verteuerung des Wohnraumes zur Folge hat. In vielen Tourismusgemeinden machen die Erstwohnungen ohne Regelung die Mehrheit der dauernd bewohnten Wohnungen aus. Neben den Erstwohnungen geraten auch Hotels unter Druck, die keiner Hotelzone zugewiesen sind.

In der Anhörung zur Planungshilfe haben mehrere Vernehmlasser auf diese Problematik hingewiesen und das Aufzeigen von Massnahmen verlangt. Der Kanton Bern will in seiner Arbeitshilfe das Thema vertieft behandeln. Die Grundlagen dazu sollen in einem separaten Gutachten bereitgestellt werden.

Dieser Auftrag hat deshalb zum Ziel, die geschilderte Problematik vor dem Hintergrund der gesetzlich relevanten Bestimmungen darzustellen und zweckmässige Massnahmen aufzuzeigen, wie ihr im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung und der kantonalen Richtplanung begegnet werden kann. Mit dem Vorschlag von Lösungsmöglichkeiten für bestehende Bauten sollen die Kantone und Gemeinden bei der Einführung von situationsgerechten Regelungen unterstützt werden.

Abstract
(Deutsch)

Eine Einschränkung des Zweitwohnungsbaus kann nachteilige Folgen haben bezüglich der von Ortsansässigen genutzten Wohnungen, die keiner Erstwohnungsverpflichtung unterliegen. Neben den Erstwohnungen geraten auch Hotels unter Druck, die keiner Hotelzone zugewiesen sind. 

Das ARE und des AGR des Kanton Bern haben eine Übersicht über raumplanerische Massnahmen, die der oben erwähnten Entwicklung entgegensteuern, erarbeiten lassen. Die Gemeinden erhalten damit eine Auslegeordnung des Instrumentariums mit Darstellung der Vor- und Nachteile. Damit soll ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion in den Gemeinden und zur Erleichterung der Entscheidfindung geleistet werden.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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