In der Botschaft zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller[1] und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»[2] weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, Massnahmen zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung über die Richtplanung überkommunal koordiniert einzuführen. In Aussicht gestellt wurde eine Planungshilfe, die aufzeigen soll, welche kantonalen und kommunalen Massnahmen zu einer Lösung führen.
Ein Entwurf “Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung“ wurde Ende April 2009 in die Anhörung geschickt. Die Planungshilfe wurde grundsätzlich begrüsst[3]. Aufgrund der begrenzten Ressourcen und des zeitlichen Rahmens wurde in der Überarbeitung der Fokus auf die Präzisierung von bereits vorhandenen Elementen gelegt. Ergänzt wurde die Planungshilfe mit Fallbeispielen aus den Kantonen Bern, Graubünden und Wallis sowie Hintergrundinformationen beispielsweise zu wirtschaftlichen Aspekten und statistischen Grundlagen von Zweitwohnungen. Die überarbeitete Planungshilfe wird Ende Juni 2010 publiziert werden. Im Anschluss an die Publikation der Planungshilfe sollen nun weitere Themen, die noch nicht mit der notwendigen Tiefe bearbeitet werden konnten, aufbereitet werden.
Der Kanton Bern wird zur Thematik Zweitwohnungen eine Richtplananpassung vornehmen. Diese wird im September 2010 in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt werden. In einer Arbeitshilfe werden Massnahmen aufgezeigt werden, die von den Gemeinden zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung ergriffen werden können (Muster, Erläuterungen, Hilfsmittel zur Umsetzung). Offene Fragen im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Massnahmen sind möglichst rasch zu beantworten, um als Grundlage für den Vernehmlassungsentwurf dienen zu können.
[3] Ergebnisbericht vom 11. Dezember 2009