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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
10026
Projekttitel
Räumliche Sicherung von Bundesinfrastrukturen, namentlich durch Festlegungen in den Sachplänen des Bundes

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Räumliche Sicherung von Bundesinfrastrukturen, namentlich durch Festlegungen in den Sachplänen des Bundes
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Infrastrukturstrategie des UVEK betrachtet die räumliche Sicherung der Bundesinfrastrukturen als wichtiges Anliegen. Seitens der Infrastrukturämter und -betreiber besteht der Bedarf, neben den bestehenden spezialrechtlichen Instrumenten (wie Projektierungszone oder Baulinie) für die räumliche Sicherung von zukünftigen und bestehenden Infrastrukturanlagen vermehrt auch die Sachpläne zu nutzen. Anzustreben sind dabei:

·         Sicherung des Raums für die weitere Detailplanung durch Planungsperimeter/-korridore

·         Freihaltung auf längere Zeiträume hinaus von Trassen (z.B. Schiene und Strasse) oder von Gebieten für spezielle Nutzungen (z.B. Tiefenlager )

·         Sicherung von Betrieb und Unterhalt von bestehenden Infrastrukturen (z.B. durch Perimeter, Leitungskorridore, Hindernisbegrenzungen, Freihaltezonen. Immissionskurven)

·         Sicherung des Bestands von nicht mehr aktiv betriebenen Anlagen (z.B. Militär)

·         Freihaltung von Optionen für künftige Entwicklungen.

Projektziele
(Deutsch)

Das Forschungsprojekt soll die untenstehenden Themenbereiche behandeln :

 

Themenbereich 1:

·         Aufzeigen der rechtlichen Möglichkeiten zur Flächensicherung im Rahmen der heutigen Sachplanung des Bundes: rechtliche Grundlagen, Fragen des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit.

·         Beschreibung der Einflussmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden bei diesen sachplanerischen Festlegungen (Rolle bestehender Richt- und Nutzungspläne, Gegenstromprinzip).

Allgemeine Beurteilung, ohne im Detail auf die Besonderheiten der einzelnen Sachbereiche und Sachgesetze (Eisenbahnen, Nationalstrassen, Zivilluftfahrt, Rohrleitungen, Energienetze, Militär und geologische Tiefenlager) einzugehen.

 

Themenbereich 2:

·         Rechtliche Tragweite behördenverbindlicher Festlegungen im Sachplan;

·         Spielraum von Kantonen und Gemeinden bei der Anpassung von Richt- und Nutzungsplänen.

·         Rechtsschutzmöglichkeiten von Kantonen und Gemeinden

·         Sanktionsmöglichkeiten des Bundes bei ungenügender Sicherstellung von im Sachplan

·         ausgewiesenen Flächen

 

Themenbereich 3:

·         Regelungsbedarf im RPG (bzw. in den Infrastrukturgesetzen) und/oder der RPV bezüglich langfristiger behörden- und/oder grundeigentümerverbindlicher Sicherungen.

Im Hinblick auf die Erarbeitung des Gutachtens sollen die Erfahrungen und Bedürfnisse der Infrastrukturämter des Bundes in Bezug auf die (langfristige) Sicherung benötigter Flächen evaluiert werden. Diese Evaluierung erfolgt durch das ARE.

Abstract
(Deutsch)

Die Infrastrukturstrategie des UVEK betrachtet die räumliche Sicherung der Bundesinfrastrukturen als wichtiges Anliegen. Seitens der Infrastrukturämter und -betreiber besteht der Bedarf, neben den bestehenden spezialrechtlichen Instrumenten (wie Projektierungszone oder Baulinie) für die räumliche Sicherung von zukünftigen und bestehenden Infrastrukturanlagen vermehrt auch die Sachpläne zu nutzen. Das Gutachten gibt Auskunft zu folgenden Fragen :

 

·         Aufzeigen der rechtlichen Möglichkeiten zur Flächensicherung im Rahmen der heutigen Sachplanung des Bundes: rechtliche Grundlagen, Fragen des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit.

·         Beschreibung der Einflussmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden bei diesen sachplanerischen Festlegungen (Rolle bestehender Richt- und Nutzungspläne, Gegenstromprinzip).

·         Umgang mit bestehenden Bauzonen.

·         Rechtliche Tragweite behördenverbindlicher Festlegungen im Sachplan.

·         Spielraum von Kantonen und Gemeinden bei der Anpassung von Richt- und Nutzungsplänen; Rechtsschutzmöglichkeiten von Kantonen und Gemeinden.

·         Sanktionsmöglichkeiten des Bundes bei ungenügender Sicherstellung von im Sachplan ausgewiesenen Flächen.

·         Regelungsbedarf im RPG (bzw. in den Infrastrukturgesetzen) und/oder der RPV bezüglich langfristiger behörden- und/oder grundeigentümerverbindlicher Sicherungen.

 

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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