Die grundsätzliche Ausrichtung des Bundes im Freizeitverkehr ist mit der Vision und den Zielen gemäss der Strategie Freizeitverkehr vom August 2009 definiert. Sämtliche weiteren Arbeiten sind darauf auszurichten.
Der Auftrag verfolgt im Wesentlichen drei Teilziele:
1. Saubere Analyse der Situation: Aus einer sauberen Analyse soll systematisch und nachvollziehbar aus den bestehenden Grundlagen sowie eigenen (auch qualitativen) Überlegungen abgeleitet werden:
– Wo liegen die Probleme für einen nachhaltigen Freizeitverkehr in den drei Bereichen der „Besuche von Verwandten und Bekannten“, der „Gastronomiebesuche“ sowie dem „aktiven Sport“?
– Wo liegen die Potenziale?
– Was beraucht es, um die analysierten Probleme zu lösen und die ermittelten Potenziale zu erschliessen?
2. Best practice: Gute Beispiele nachhaltiger Verkehrsbewältigung in den Bereichen „Besuche von Verwandten und Bekannten“, „Gastronomiebesuche“ sowie „aktiver Sport“ sollen gesammelt, bewertet und für die Akteure in den Gemeinden, Sportvereinen, Gastronomiebetrieben, öffentlichen und privaten Transportunternehmen, Mobilitätsbüros und Tourismusorganisationen nutzbar gemacht werden.
3. Wegleitung: Es sollen neue Ideen und Massnahmen mit hohem Praxisbezug angedacht und entwickelt werden, die in Form einer Wegleitung den erwähnten Akteuren zur Verfügung gestellt werden.