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Teilprojekt G entspricht einer Teilsynthese des Forschungspakets Güterverkehr (FPGüV). Die Teilsynthese soll dabei folgende Ansprüche erfüllen:
· Sie soll die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Teilprojekten D, E und F für die Optik der Infrastrukturbetreiber fundiert aufarbeiten.
· Sie soll ein Schwergewicht auf differenzierte praxisrelevante Ergebnisse und Empfehlungen legen, die sich primär an die Entscheidungsträger/innen in der Politik und insbesondere bei den Infrastrukturbetreibern richten.
Dabei positioniert sich Teilprojekt G im Spannungsfeld zwischen
· wissenschaftlich/grundlagenorientiert áâ umsetzungsorientiert
· ausführlich, umfassend áâ kurz populär
in der Mitte, wie die Grafik 2 illustriert: Die Synthese ist weder eine Populärfassung oder ein Strategiepapier für die Politik, noch ist sie auf akademische Bedürfnisse ausgerichtet; vielmehr fasst sie die wissenschaftlich-methodischen Grundlagen und Ergebnisse der Teilprojekte D, E und F leicht verständlich zusammen und setzt im Hinblick auf die Hauptzielgruppe einen Schwerpunkt sowie Differenzierungsmöglichkeiten bei den Umsetzungsempfehlungen. Neben den drei erwähnten Teilprojekten ist auch zu prüfen, inwieweit Ergebnisse von Teilprojekt C in die Teilsynthese von Teilprojekt G einfliessen sollen.
Grafik 2: Positionierung von Teilprojekt G
Als Grundlage für die Bearbeitung von Teilprojekt G dient uns ein Denkmodell (vgl. Grafik 3). Das erlaubt die Abhandlung der verschiedenen Fragestellungen, Analysen und Ergebnisse der Teilprojekte D, E und F in einem einheitlichen und verständlichen Rahmen.
Grafik 3: Das Denkmodell für Teilprojekt G
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Strategien und Massnahmen: Die drei Teilprojekte D, E und F untersuchen Massnahmen(pakete) zur Steigerung der Effizienz und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Transportwirtschaft in der Schweiz.
Regulierungsbedarf: Die Massnahmen – seien es Anpassungen im Regulierungsinstrumentarium (TP D), seien es Massnahmen im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologien (TP E und F) – sind zu begründen. Es gibt eine Vielzahl von (wohlfahrtsökonomischen und politischen) Gründen für staatliche Massnahmen gibt.
Umsetzbarkeit: Die Umsetzbarkeit der Massnahmen (z.B. zeitliche Umsetzbarkeit, Umsetzungskosten) ist zu prüfen.
Wirkungen und Zielkonflikte: Die Massnahmen sind auf der Basis eines einheitlichen Ziel- und Kriteriensystems zu beurteilen. Die Wirkungen (Nutzen und Kosten) sind zu ermitteln und Zielkonflikte aufzuzeigen. |
Die vier Ebenen des für Teilprojekt G vorgeschlagenen Denkmodells werden im Folgenden etwas ausführlicher erläutert.
Ebene 1: Regulierungsbedarf
Auf einer ersten Ebene wird ausgehend von den Ergebnissen der vorgelagerten Projekte zusammengefasst, was die wissenschaftliche Lehre zur Frage des Regulierungsbedarfs im Güterverkehr meint, insbesondere sollen die Grundsätze zu folgenden Aspekten herausgearbeitet werden:
· Gestaltung des Netzzugangs, also des Zugangs zu Strassen, Schienen oder Abflugslots auf Flughäfen (Umgang mit Netzmonopolen)
· Anforderungen an eine effiziente Netzbenützung („gleich lange Spiesse“ für alle Netzbenützer unabhängig davon, wer die Netzinfrastruktur betreibt)
· Bedarf und Anforderungen an Standards (z.B. im Bereich Kommunikation und IT)
· Berücksichtigung und Umsetzung staatlicher/gesellschaftlicher Ziele (Stichworte: Gewährleistung der Sicherheit, soziale Vorschriften, Verlagerungspolitik, Grundversorgung)
Ebene 2: Strategie und Massnahmen
Für die Strategien und Massnahmen ist der Bezug zum Regulierungsbedarf aufzuzeigen. Zur Strukturierung der Ergebnisse unterscheiden wir folgende Haupttypen von Strategien und Massnahmen (nicht abschliessende Aufzählung am Beispiel des Strassen- und Schienengüterverkehrs):
· Marktzugang:
· Strasse: Strassentransportlizenzen, Kabotage, Sonntags- und Nachtfahrverbot, Gewichtslimite, Bereitstellung Netzkapazitäten (Strassen, Abstellplätze, Schwerverkehrszentren), Regulierung Arbeitsbedingungen, Enforcement: Kontroll- und Bussensystem
· Schiene: Free Access / Bahnreform, Trassenvergaberegeln, Konzessionen, Anerkennung von Ausbildungen, Zulassungsregeln Rollmaterial, Bereitstellung von Netzkapazitäten (Schienen, Vorrangkorridore für Güterverkehr), Regulierung Arbeitsbedingungen
· Verkehrslenkung:
· Strasse: Verkehrslenkzentralen, Verkehrsdosierung, Kontingente
· Schiene: Operative Trassenbewirtschaftung (Prioritätensetzung bei Kapazitätsengpässen / Verspätungen), Störfallmanagement
· Technische Vorschriften:
· Strasse: Verkehrsregeln, Tempolimiten, Emissionsvorschriften, Technische Harmonisierung/Interoperabilität (insbesondere im Kommunikations- und IT-Bereich), Vorschriften zu Höhe/Breite/Länge und zu technischen Anforderungen der LKW
· Schiene: Technische Harmonisierung/Interoperabilität (insbesondere im Kommunikations- und IT-Bereich), Technische Standards für das Rollmaterial, Fahrdienstvorschriften, Betriebsvorschriften
· Marktwirtschaftliche (verkehrspolitische) Massnahmen:
· Strasse: LSVA, Alpentransitbörse (eine Alpentransitbörse hat marktwirtschaftliche als auch verkehrslenkende Aspekte), Alpentransitabgabe, CO2-Abgabe, Treibstoffzuschläge, Tunnelgebühren, Rückerstattung LSVA im Vor-/Nachlauf von UKV-Terminals, MfZ-Steuern, Importsteuern
· Schiene: Trassenpreis(verbilligungen), finanzielle Beteiligung bei Terminals, Betriebliche Abgeltungen, Infrastrukturbeiträge, Subventionen Anschlussgleise
Ebene 3: Umsetzbarkeit
Die verschiedenen in den Teilprojekten D, E und F vorgeschlagenen Massnahmen sind auf ihre Umsetzbarkeit hin zu beurteilen. Sie müssen den „Praxistest“ bestehen. Dabei machen wir eine Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven:
· Hardware: Zu prüfen ist, wie sich eine Massnahme aus Sicht der bestehenden „Hardware“, namentlich der Strassen- und Schieneninfrastruktur, umsetzen lässt und welche Anpassungen an der Infrastruktur allenfalls notwendig sind.
· Software: Es ist aufzuzeigen, welche Anforderungen an die operative Abwicklung des Verkehrs gestellt werden, insbesondere an die dabei eingesetzten Kommunikations- und Informationstechnologien. So ist z.B. zu prüfen, ob Massnahmen Im Bereich Kommunikation und IT mit bestehenden Systemen kompatibel sind, resp. welche Anpassungen erforderlich sind.
· Rechtliche Umsetzbarkeit: Es ist zu zeigen, ob und welche Anpassungen die einzelnen Massnahmen in den nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen erfordern. Auf die Diskussion der Kompatibilität mit den Erlassen der EU zum Güterverkehr ist besonderes Gewicht zu legen. Dabei sind zukünftige Trends – wenn möglich – zu antizipieren.
· Institutionelle Ebene: Schliesslich ist darauf einzugehen, welche institutionelle Ebene für die Umsetzung einer Massnahme zuständig ist (Kantone, Bund, internationale Ebene) und welche Anpassungen im Zuständigkeitsportfolio der verschiedenen institutionellen Ebenen dies allenfalls zur Folge hat (Koordinations- und Kooperationsbedarf).
Ebene 4: Wirkungen und Zielkonflikte
Die Massnahmen sind vor dem Hintergrund des „theoretischen“ Regulierungsbedarfs und ihrer praktischen Umsetzbarkeit auf Kosten und Nutzen zu beurteilen. Als Grundlage werden hierzu in den Teilprojekten D, E und F (und ebenso in Teilprojekt C) die Wirkungen der Massnahmen ermittelt. Darauf aufbauend sind ebenfalls in den Teilprojekten die verschiedenen Massnahmen nach einer einheitlichen Methodik zu bewerten. Aufgabe von Teilprojekt G ist es, sicherzustellen, dass dabei ein einheitliches Ziel- und Kriteriensystem für die Massnahmenbeurteilung eingesetzt wird. Wir empfehlen deshalb, dass frühzeitig in der Projektbearbeitung ein solches Zielsystem vorgegeben wird und schlagen vor, hierzu einen Workshop vorzubereiten und durchzuführen.
Bei der Darstellung von Kosten und Nutzen sind folgende Perspektiven zu unterscheiden.
· Transportwirtschaft: Im Zentrum des Forschungspakets Güterverkehr (FPGüV) und des Teilprojekts G steht die Analyse der Auswirkungen aus Sicht der Transportwirtschaft. Wir erwarten, dass diese Auswirkungen in den Teilprojekten D, E und F auf nach Akteurgruppen (Verlader, Logistik/Spediteur, Transporteur) differenzierte Art und Weise ermittelt werden und dabei auch die Trends im Güterverkehrsmarkt berücksichtigt werden (z.B. Konzentration auf grosse „Marktplayer“ und Wettbewerb, Strukturwandel in der Güterverkehrsnachfrage und die damit verbundenen unterschiedlichen Wachstumsperspektiven der einzelnen Teilmärkte).
· Gesamtwirtschaft: Wichtig ist ebenso die gesamtwirtschaftliche Perspektive, also insbesondere die Auswirkungen der Massnahmen auf die Preise, die Qualität, die Transportzeit und die Zuverlässigkeit des Güterverkehrs für die verladende Wirtschaft resp. die Kunden.
· Gesellschaft und Umwelt: Im Sinne einer umfassenden (nachhaltigkeitsorientierten) Darstellung von Kosten und Nutzen der verschiedenen Massnahmen sind auch die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu erfassen.
Als Ergebnis können die Stärken und Schwächen und die Chancen und Risiken der verschiedenen Massnahmen identifiziert werden, insbesondere aus Sicht der Transportwirtschaft und der verladenden Wirtschaft. Bei den Empfehlungen soll unterschieden werden zwischen:
· Wahl der geeigneten Massnahmen zur Erreichung eines Ziels: Hier wird beurteilt, ob eine Massnahme oder ein Massnahmenpaket am „geeignetsten“ ist. Zur Beurteilung dieser Frage sind neben der erwarteten Wirkung auch die Effizienz im Vollzug, die Minimierung von Nebenwirkungen und die dynamische Anreizwirkung von grosser Bedeutung.
· Umgang mit Zielkonflikten: Ebenso zu diskutieren sind mögliche Konflikte zwischen verschiedenen, sich widersprechenden Zielen. Beispielsweise strebt das Wirtschaftlichkeitsziel einen kostengünstigen und effizienten (Strassen-)Güterverkehrs an, während beispielsweise Verlagerungspolitik mehr Umwelt- und Gesellschaftsziele zugrunde liegen. Der Umgang mit diesen Zielen, insbesondere ihre Gewichtung, ist Aufgabe der Politik. Aufgabe von Teilprojekt G ist es, für die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen mögliche Massnahmen(-pakete) in der Güterverkehrspolitik aufzuzeigen und deren Vor- und Nachteile transparent zu machen.
Strukturierung des Denkmodells für Teilprojekt G
Die obenstehende Diskussion lässt sich grafisch zusammenfassen. Grafik 4 zeigt, wie wir die Arbeit von Teilprojekt G methodisch strukturieren.
Grafik 4: Strukturierung des Denkmodells für Teilprojekt G
Die Bearbeitung von Teilprojekt G erfolgt in folgenden Teilschritten (vgl. Grafik 5):
Grafik 5: Übersicht des Vorgehens in Teilschritten
Grafik 5 verdeutlicht den systematischen Einbezug der Bearbeiter der Teilprojekte D, E und F (evtl. C). |