Gefahrenkarten bilden eine von mehreren wichtigen Grundlagen für die optimale Gestaltung der Raumnutzung. Gestützt auf die Richtlinien und Empfehlungen des Bundes zeigen sie die Gefährdung durch Lawinen, Hochwasser und Murgänge, Rutschungen sowie Sturzprozesse auf. Gefahrenreduzierende Schutzmassnahmen führen dazu, dass Gefahrenbereiche kleiner ausfallen oder einer geringeren Gefährdungsklasse zugewiesen werden können. Bei neuen Schutzmassnahmen können sich daraus Anpassungen des Zonenplanes mit einer Ausweitung der bebaubaren Fläche ergeben. Dabei besteht die Gefahr, dass die Besiedlung in Gebieten erfolgt, welche potenziell etwa bei vernachlässigtem Unterhalt infolge Finanzierungslücken nach wie vor einer Gefährdung ausgesetzt sind. Daraus ergibt sich das vitale Interesse aller Beteiligten, die Gefährdung insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkung der Schutzmassnahmen möglichst treffend bestimmen zu können sowie raumplanerisch und hinsichtlich der Bautätigkeit und Besiedlung die angemessenen Konsequenzen zu ziehen, z.B. indem Unterhaltspläne erstellt und ausgeführt werden.
Der erste Teil, die Bestimmung der Gefahrenreduktion, wird durch das Vorgehen von PROTECT (PLANAT 2009) abgedeckt. Es stellt nach heutigem Stand des Wissens die bestmögliche Vorgehensweise dar, die Wirkung von Schutzmassnahmen zu bestimmen. Der Vertrag bezieht sich auf den zweiten Teil (Einzelprojekt B6), die raumplanerische Umsetzung.