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Research unit
SFOPH
Project number
10.001482
Project title
Evaluation Stammzellenforschungsgesetz

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Public policy examined
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Legal basis for the evaluation
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Relation to the policy priorities of the Federal Council
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Executive summary/ Recommendation
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Evaluation Impact
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Policy-relevant conclusions of the Federal Council
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Publication language
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Publications / Results
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Evaluation, Stammzellenforschung, Gesetzesevaluation, Biomedizin
Key words
(French)
loi relative à la recherche sur les cellules souches, recherche, expertise éthique, comparaison internationale, promotion de la recherche, évaluation
Short description
(German)
Das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG, SR 810.31) schafft - unter Wahrung der Menschenwürde und zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung - geeignete Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen. Das Bundesgesetz, welches am 1. März 2005 in Kraft trat, verpflichtet das zuständige Bundesamt, eine Evaluation zur Wirksamkeit dieses Gesetzes durchzuführen. Das EDI muss spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Bundesrat Bericht erstatten und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten (Art. 23). Die Evaluation bildete dafür die materielle Basis.
Related documents
Public policy examined
(German)
Stammzellenforschungsgesetz SR 810.31; Vollzug des Gesetzes, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit des Gesetzes in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde und auf die Verhinderung von Missbrauch.
Legal basis for the evaluation
(German)
Artikel 23 StFG
Relation to the policy priorities of the Federal Council
(German)
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Executive summary/ Recommendation
(German)

Der Vollzug des Gesetzes hat sich im Allgemeinen gut eingespielt. Der Rechtsrahmen für die Forschung an Stammzellen scheint ausgewogen und in sich konsistent. Die Arbeitsteilung zwischen Bund (Bewilligungsbehörde) und Kantonen (ethische Begutachtung) funktioniert i.d.R. gut, wenngleich gewisse Abgrenzungsprobleme bestehen. Schnellere Verfahrensabwicklung, transparentere Entscheidungen und verbesserte Berichterstattung würden den Wirkungsgrad des Gesetzes erhöhen. Die Zweckmässigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Menschenwürde und die Verhinderung von Missbrauch ist im Verbund mit den sachverwandten Rechtsgrundlagen gegeben. Eine Revision des StFG drängt sich nicht auf. Allenfalls muss in Zukunft den Schnittstellen zu den sachverwandten Rechtsgrundlagen vermehrt Beachtung geschenkt werden. So sind z.B. das Fortpflanzungsmedizingesetz und das StFG nicht in allen Teilen konsequent aufeinander abgestimmt.

Die wichtigsten Empfehlungen:

  • Die Bewilligungsverfahren und die ethische Begutachtung sind noch klarer gegeneinander abzugrenzen und die Entscheide transparenter zu kommunizieren.
  • Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen, damit die Forscher/innen ihren Pflichten vollständig und zeitgerecht nachkommen.
  • Das Fortpflanzungsmedizingesetz gestattet keine generelle Konservierung von Embryonen im Rahmen der unterstützten Fortpflanzung. Es ist zu prüfen, ob an dieser Regelung mit Blick auf die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen gemäss Stammzellenforschungsgesetz festgehalten werden soll.
Evaluation Impact
(German)
Das BAG hat die Empfehlungen gemeinsam mit Akteuren aus dem Vollzug, der Forschung und der Rechtssetzung in den sachverwandten Bereichen (Humanforschung, Fortpflanzungsmedizin) besprochen und z.T. gemeinsam angegangen:
So informiert z.B. der Schweizerische Nationalfonds (SNF) im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP63 „Stammzellen und regenerative Medizin“ regelmässig öffentlich über die Stammzellenforschung in der Schweiz.
Das Kryonkonservierungsverbot von Embryonen wird mit der neuen Regelung der Präimplantationsdiagnostik gelockert.
Der Vollzug des StFG wird z.T. in den Vollzug des neuen Humanforschungsgesetzes integriert.
Policy-relevant conclusions of the Federal Council
(German)
Der Bundesrat hat am 2. März 2012 davon Kenntnis genommen, dass die Regelungen insgesamt zweckmässig und wirksam sind. Da der Aufwand des Bundes für die Behandlung der Bewilligungsgesuche häufig unter dem in Rechnung gestellten Minimalbetrag lag, hat der Bundesrat sich darauf beschränkt, den Gebührenrahmen in der Verordnung nach unten zu korrigieren.
Publication language
(German)
Schlussbericht: Deutsch und Französisch
Publication language
(French)
Rapport final: en allemand et en français
Publications / Results
(German)
Die Publikationen sind auf der BAG-Website verfügbar.
Related documents
Publications / Results
(French)
Les publications sont disponibles sur le site Internet de l'OFSP.
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