Im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage des Strassentransportgewerbes gegen die auf 01.01.2008 erfolgte Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beauftragt, verschiedene Fragen zur Weiterentwicklung der LSVA zu prüfen.
Unter anderem soll geklärt werden, wie sich die Einnahmen der LSVA je nach gewählter
Höhe der Abgabesätze in den Jahren 2010 – 2015 entwickeln. Als Grundlage dazu ist eine
Prognose über die LSVA-pflichtige Fahrleistung des schweren Güterverkehrs zu erarbeiten.