Zweitwohnungen – Planungshilfe für die kantonale Richtplanung
Als flankierende Massnahme zur Aufhebung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller genannt) wird eine Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) vorgeschlagen. Diese Änderung soll die Kantone dazu verpflichten, in den kantonalen Richtplänen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst – und Zweitwohnungen sicherzustellen. In der betreffenden Botschaft vom 4. Juli 2007 und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» weist der Bundesrat auf die Erarbeitung einer Planungshilfe hin zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden im Vollzug.
Ein Entwurf der Planungshilfe wurde Ende April 2009 in die Anhörung geschickt. Aufgrund der Anhörungsergebnisse erfolgte von Dezember 2009 bis April 2010 die Überarbeitung. Die Planungshilfe richtet sich in erster Linie an die Kantone, soll jedoch auch für Gemeinden, Organisationen und für Fachpersonen von Nutzen sein. Damit die Planungshilfe sofort zur Anwendung kommen kann, stimmt sie mit dem oben erwähnten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes und mit dem heute geltenden Raumplanungsgesetz überein.