ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
09021
Projekttitel
Überarbeitung Planungshilfe Zweitwohnungen

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Abstract
Anzeigen
Anzeigen
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Überarbeitung Planungshilfe Zweitwohnungen

ARGE Stauffer & Studach AG, Chur

Hartmann & Sauter, Chur

Projektpartner: Büro Arcalpin, Sion

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat die Botschaft über die Änderung des Raumplanungsge­setzes (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) gutgeheissen. Die Botschaft hält fest, dass der Bund zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden im Vollzug eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der zuständigen Bundesämter und der besonders betroffenen Kantone einsetzt und Empfehlungen zu Handen der Kantone und Gemeinden erarbeitet.

Die Empfehlungen sollen die Kantone und Gemeinden dabei unterstützen, die flankierenden Massnahmen effizient und fristgerecht einzuführen.

Von Ende April bis Ende August 2009 fand die Anhörung über den Entwurf der Planungshilfe zur Thematik der Zweitwohnungen in den kantonalen Richtplänen statt. Der Entwurf der Planungshilfe wurde den kantonalen Departementen (resp. Direktionen) der Raumplanungs- und Tourismusfachstellen, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3), Dachverbänden der Wirtschaft (3) sowie weiteren Organisationen (24) und Bundesstellen (7) zur Stellungnahme unterbreitet. Die wichtigsten Kommentare der angehörten Kreise sollen in die Überarbeitung der Planungshilfe einfliessen.

Projektziele
(Deutsch)

Das Ziel des Auftrags besteht in der zielgerichteten Überarbeitung des Entwurfs der Planungshilfe vom April 2009 aufgrund der in der Anhörung geäusserten Bemerkungen (siehe dazu auch Ergebnisbericht zur Anhörung vom 22.10.2009).

Im Vordergrund stehen dabei zwei Aufgaben:

1. Präzisierungen der bisherigen Kapitel der Planungshilfe inklusive des Werkzeugkastens

2. Erweiterung der Planungshilfe um bisher nicht berücksichtige Themen und Fragestellungen

Das Ergebnis ist eine vollständig überarbeitete Planungshilfe zuhanden des ARE. Übersetzung und Publikation erfolgt durch das ARE.

Abstract
(Deutsch)

Zweitwohnungen – Planungshilfe für die kantonale Richtplanung

Als flankierende Massnahme zur Aufhebung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller genannt) wird eine Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) vorgeschlagen. Diese Änderung soll die Kantone dazu verpflichten, in den kantonalen Richtplänen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst – und Zweitwohnungen sicherzustellen. In der betreffenden Botschaft vom 4. Juli 2007 und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» weist der Bundesrat auf die Erarbeitung einer Planungshilfe hin zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden im Vollzug.

Ein Entwurf der Planungshilfe wurde Ende April 2009 in die Anhörung geschickt. Aufgrund der Anhörungsergebnisse erfolgte von Dezember 2009 bis April 2010 die Überarbeitung. Die Planungshilfe richtet sich in erster Linie an die Kantone, soll jedoch auch für Gemeinden, Organisationen und für Fachpersonen von Nutzen sein. Damit die Planungshilfe sofort zur Anwendung kommen kann, stimmt sie mit dem oben erwähnten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes und mit dem heute geltenden Raumplanungsgesetz überein.

Abstract
(Französisch)

Résidences secondaires - Guide pour la planification directrice cantonale

Une modification de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l’aménagement du territoire (LAT) a été proposée comme mesure d'accompagnement à l'abrogation de la loi fédérale du 16 décembre 1983 sur l’acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger (LFAIE, également dite Lex Koller). Elle doit obliger les cantons à désigner dans leurs plans directeurs les territoires où des mesures particulières doivent être prises pour garantir un équilibre entre résidences principales et résidences secondaires. Dans son message du 4 juillet 2007 sur ce sujet et dans le message relatif à l’initiative populaire « Pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires » le Conseil fédéral souligne la nécessité d’élaborer une aide à la planification destinée à soutenir les cantons et les communes dans la mise en œuvre de mesures.

Un projet du guide pour la planification a été mis en consultation en avril 2009. Sur la base des avis recueillis, le texte a été remanié entre décembre 2009 et avril 2010. Le guide s’adresse en premier lieu aux cantons, mais peut aussi être utile aux communes, aux organisations et aux professionnels. Afin qu’il puisse être appliqué sans délai, le présent guide pour la planification est compatible tant avec le projet de révision de la loi sur l’aménagement du territoire mentionné plus haut qu’avec la version en vigueur de cette même loi.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
--