Der SIA überträgt dem ARE das Recht, den Normentwurf SIA 424 Rahmennutzungspläne und dessen Weiterentwicklungen, insbesondere auch die definitive Fassung der Norm, zu nutzen und den Kantonen und Gemeinden kostenlos zugänglich zu machen.
Sollte der Normentwurf SIA 424 inhaltlich so weiterentwickelt werden, dass dies dem ARE für seine Aufgabenerfüllung nicht dient, so hat das ARE das Recht, die im Normentwurf oder in der Norm enthaltenen Modelle sowie die zu deren Verständnis nötigen weiteren Inhalte selber weiter zu entwickeln.
Das ARE kann nach Vorliegen der definitiven Fassung der Norm gegen Erstattung sämtlicher Kosten, die dem SIA bei der Entwicklung der Norm entstanden und zu diesem Zeitpunkt noch ungedeckt sind, das Recht erwerben, die Norm SIA 424 in elektronischer Fassung unentgeltlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Darüber hinaus behält der SIA alle Rechte an der Norm. Er hat auch das Recht, Weiterentwicklungen, die durch das ARE erfolgt sind, zu nutzen.