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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
E2010_01
Projekttitel
Evaluation der „Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011“

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Nachhaltigkeit, Nachhaltige Entwicklung
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates besteht einerseits aus Vorkehrungen zur verstärkten Integration der Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung in die Bundespolitik (z.B. Koordinationsgremien, Nachhaltigkeitsevaluationsinstrumente), andererseits aus einem Aktionsplan mit 30 Massnahmen. Die Evaluation konzentriert sich auf den Umsetzungsprozess und die übergeordneten Vollzugsmechanismen der Strategie sowie auf die Identifizierung zukünftigen Handlungsbedarfs in der Legislaturperiode 2012-2015. Die vertiefte Evaluation der 30 Massnahmen des Aktionsplans ist hingegen Aufgabe der jeweils zuständigen Departemente / Bundesämter.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
„Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011“, Bericht des Bundesrates vom 16. April 2008
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
BRB vom 16. April 2008 „Bericht Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011“
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2007-2011, Artikel 14, Ziffer 67. Aktualisierung des Aktionsplans «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015»
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Die Evaluation formulierte die Empfehlungen zu drei Aspekten:

 

a. Inhaltliches Konzept

-        Die Strategie soll weitergeführt werden, jedoch mit Anpassungen vor allem in Bezug auf die Zielorientierung und das Massnahmenkonzept.

-        Die Strategie soll klare und messbare Ziele beinhalten.

-        Die Abgrenzung von Schlüsselherausforderungen und transversalen Themen sollte überprüft werden.

-        Die Auswahl der thematischen Massnahmen im Aktionsplan ist systematischer zu gestalten und besser zu begründen.

-        Die instrumentellen Massnahmen (Nachhaltigkeitsmonitoring und Nachhaltigkeitsbeurteilung) sollten insgesamt mehr Gewicht erhalten oder zumindest besser sichtbar gemacht werden.

 

b. Organisation

-        Die Steuerorgane der Strategie sollten mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden, die über die reine Koordinationsfunktion hinausgehen, z.B. Nachhaltigkeitsberichterstattung zuhanden des Bundesrats und der Öffentlichkeit, Überwachung der Durchführung von Nachhaltigkeitsbeurteilungen bei den vom Bundesrat ausgewählten Vorhaben, Überprüfung der Umsetzung von Art. 141 des Parlamentsgesetzes bei der Erarbeitung von Botschaften.

-        Für die Durchführung dieser Aufgaben sollen genügend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

-        Die enge Anbindung an die Legislaturplanung soll fortgesetzt werden. Dabei ist zu prüfen, wie Nachhaltigkeitsaspekte zukünftig bei der Erarbeitung und Umsetzung der wichtigsten Vorhaben der Legislatur noch verstärkt berücksichtigt werden können (u.a. Umsetzung von Art. 141 des Parlamentsgesetzes bei der Erarbeitung von Botschaften).

 

 

c. Umsetzung

-        Die Umsetzung der Strategie sollte mit einem griffigeren Controlling überprüft werden. Dazu ist der Aufbau eines Controllingsystems notwendig, das die bestehenden Controllinginstrumente (Umsetzungscontrolling, Nachhaltigkeitsmonitoring) angemessen integriert und um zusätzliche Elemente erweitert (v.a. Beurteilung des Handlungsbedarfs zur Bewältigung der Schlüsselherausforderungen).

-        Die Durchführung einer fundierten Wirkungsprüfung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (Nachhaltigkeitsbeurteilung oder erweiterte Regulierungsfolgengabschätzung) sollte für ausgewählte Vorhaben der Legislatur für verbindlich erklärt werden. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung soll die Auswahl dieser Vorhaben festgelegt werden. Basis für die Auswahl könnte ein Grobscreening der Legislaturplanung durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE bzw. den Interdepartementalen Ausschuss Nachhaltige Entwicklung IDANE und die BK sein.

-        Die bestehenden Instrumente für Ex-Ante-Wirkungsprüfungen sollten eng koordiniert werden. Die Einrichtung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für die Anwendung der bestehenden und geplanten Instrumente (Regulierungsfolgenabschätzung, Nachhaltigkeitsbeurteilung, Gesundheitsfolgenabschätzung) wäre zu prüfen.

-        Die bereits bestehenden Instrumente für die Zielgruppenkommunikation („Forum Nachhaltige Entwicklung“ für Kantone und Gemeinden; „Dialog Nachhaltige Entwicklung“ für Privatsektor und Zivilgesellschaft) sind in der bisherigen Intensität und Qualität weiterzuführen.

-        Der kommende Nachhaltigkeitsgrossanlass „Rio +20“ soll als Chance für die Kommunikation der Strategie Nachhaltige Entwicklung genutzt werden.

-        Der departements- und ämterübergreifende Dialog über die Nachhaltige Entwicklung soll fortgeführt und verstärkt werden.

Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
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Publikationssprachen
(Deutsch)
noch offen
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)