- Ergänzung und Vertiefung laufendes Monitoring und Controlling der KTI zu Förderinstrument Innovationsscheck
- Wirkungs- und Zielüberprüfung des Instrumentes bei KMU und Hochschulen im Rahmen Stabilisierungspaket 2 in 2009 des Bundes
- Informationsgrundlagen für Bundesrat, Parlament
- Empfehlungen für die kommende BFI-Botschaft 2012-2016
Das Pilotprojekt „Innovationsscheck für KMU“ ist Teil der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes („Stabilisierungspaket 2“). Der Innovationsscheck wurde als niederschwelliges Instrument konzipiert und an KMU nach dem Prinzip „first come – first served“ abgegeben. Damit sollen für die KMU Anreize vermittelt werden für die Aufrechterhaltung der F&E-Aktivitäten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, (2) der Einstieg in F&E-Partnerschaften mit öffentlichen Forschungsinstitutionen erleichtert werden und somit (3) auch das Wissen der Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstitutionen für Innovationen der KMU besser genutzt werden.
Der Nutzen des Innovationsschecks wird in der externen Evaluation von den KMU, den beteiligten Hochschulen sowie vom wirtschaftspolitischen Umfeld als hoch beurteilt. Die Überprüfung der Wirksamkeit des Innovationsschecks führt zum Ergebnis, dass das Instrument zunächst für einen befristeten Zeitraum (4-5 Jahre) als komplementäres Instrument der Innovationsförderung weitergeführt werden soll.