Die präsentierten Lösungen zeigen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gezielt gefördert werden kann, und dass Gemeinden mit einseitiger Bevölkerungsstruktur durchaus über Möglichkeiten verfügen, eine bessere soziale Durchmischung zu erreichen. Bei einzelnen Lösungsansätzen, insbesondere bei vertraglichen Lösungen oder bei Anreizsystemen (Gewährung von Ausnützungsboni) ist die Gemeinde stark auf die Bereitschaft der Grundeigentümer angewiesen, entsprechende Absichten mitzutragen. Bei gesetzlichen Regelungen (gesetzliches Kaufsrecht, Festlegung von Flächenanteilen im Nutzungsplan) kann die Erstellung preisgünstigen Wohnraums hingegen erzwungen werden. Doch auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern (oder potenziellen Grundeigentümern) wichtig. Im Vordergrund stehen häufig gemeinnützige Wohnbauträger.
Unumgänglich sind Instrumente zur Sicherstellung der Planungsabsichten, wie Zweckentfremdungsverbote, Kaufs- und Vorkaufsrechte der Gemeinden, Eintragungen im Grundbuch, Führung von Katastern oder Inventaren über die mit Nutzungspflichten belegten Grundstücke. Ebenfalls wichtig ist, dass klar umschrieben wird, was unter „gemeinnützigem“ oder „preisgünstigem“ Wohnbau“ zu verstehen ist. Nur mit einer klaren Definition können die rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden und die mit den raumplanerischen Massnahmen verfolgten Absichten zum Tragen kommen.
Als gering ist die Wirksamkeit von Ausnützungsboni und anderen Nutzungsprivilegien einzuschätzen. Ausnützungsvorteile erscheinen somit nicht als empfehlenswert. Die Einräumung eines Kaufsrechts der Gemeinde bei Neueinzonungen kann ein sinnvolles Mittel zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum darstellen. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. Das Kaufsrecht kann von der Gemeinde im Zeitpunkt der Einzonung ausgeübt werden. Es kann aber als Sanktionsmittel eingesetzt werden für den Fall, dass ein Grundeigentümer der Verpflichtung zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums nicht nachkommt. Ein viel versprechender Lösungsansatz ist auch die Festlegung von Wohnanteilen für den gemeinnützigen Wohnungsbau im Nutzungsplan. Hier fehlen zwar noch konkrete Erfahrungen. Der preisgünstige Wohnungsbau kann auch über die Abschöpfung von Mehrwerten, welche Grundeigentümer durch Planungsmassnahmen erzielen, gefördert werden. Indem Grundstücke von der Mehrwertabgabe befreit werden oder indem für solche Grundstücke ein tieferer Abgabesatz festgelegt wird, kann ein Anreiz zur Erstellung preisgünstigen Wohnungsraums geschaffen werden. Zudem können die Erträge aus der Mehrwertabgabe zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus eingesetzt werden. Erweitert werden kann der Handlungsspielraum der Gemeinde auch über eine aktive Bodenpolitik.