Empfehlungen für den Bund:
Weiterführung der Verbürgung von EGW-Anleihensobligationen aufgrund des ausgewiesenen Bedarfes, der spürbaren Verbilligungswirkung einer nicht unerheblichen Zahl von Wohnungen gemeinnütziger Bauträger und des günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses dieses Instruments. Ausserdem ergibt sich durch diese Verbürgung keine Wettbewerbsverzerrung auf dem Kreditmarkt. Schliesslich ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass der Bund bei Aufgabe dieses Instrumentes unnötigerweise einen Teil von früher eingegangenen Bürgschaften honorieren müsste, wenn keine Anschlussfinanzierungen mehr verbürgt werden könnten.
Empfehlungen für die EGW:
Prüfung, ob Angebote auch für kurzfristige Finanzierungen geschaffen werden sollten.
Prüfung, ob der Mindestbetrag für eine Anleihequote herabgesetzt werden könnte.
Prüfung einer elektronischen Rechnungsstellung sowie einer Vereinheitlichung der Zinstermine.
Überprüfung der Kommunikation mit dem Ziel einer noch besseren Information der Wohnbauträger (reduzierter administrativer Aufwand, Abzug der Emissionskosten von der beantragten Quote).