Das Antibiotikum Streptomycin wurde am 28. Januar 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft für einen beschränkten Einsatz bei Bekämpfung von Erwinia amylovora (Feuerbrand) im Obstbau und befristet bis zum 1. Juli 2008 zugelassen. Diese Bewilligung wurde im Januar 2009 für 2009 erneut. Das Bundesamt für Landwirtschaft veranlasst ein Monitoring über die Resistenzentwicklung bei den Bakterien im Boden und Obstbäume gegen Streptomycin.
Aufgrund der vom Bundesamt für Umwelt und der von der Eidgenössischen Fachkommission für Biologische Sicherheit (EFBS) geäusserten Bedenken bezüglich der Resistenzentwicklung bei der Anwendung eines Antibiotikums im Obstbau, enthält die Allgemeinverfügung über die Zulassung von Streptomycin einen Passus über „Monitoring“. Einerseits entspricht die gebrauchte Monitoring Methode nicht dem Stand der Technik (keine Resistenz Monitoring der nicht kultivierbaren Bakterien, nur Streptomycin Resistenz Monitoring). Anderseits, nach Ansicht von EFBS und BAFU, sollen ausserdem Anwender von Streptomycin sowie Personen und Tiere, die in der Nähe der behandelten Parzellen leben auf ihre Resistenzentwicklung gegen Streptomycin und andere Antibiotika (multiple Resistenz) auch untersucht werden.
Die Ziele des vorliegenden Vertrages sind 1) Informationen über der Selektion von multiple resistenten Bakterien bei Tieren infolge dem Streptomycineinsatz gegen Feuerbrand zu bekommen und 2) einen Beitrag zu der Verbesserung des Streptomycin Resistenz Monitorings Programm des Bundesamts für Landwirtschaft abzuleiten.