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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
UTF 222.13.07
Projekttitel
Monitoring von Partikelfilter-Nachrüstungen und Problemfällen in der Schweiz

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Partikelfilter, Partikelfilter-Nachrüstung, LRV, Datenbank Problemfälle
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Dieselruss wird in der Schweiz gemäss Suva-Liste «Grenzwerte am Arbeitsplatz» sowie gemäss Anhang 1, Ziff. 83 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) als kanzerogener Schadstoff eingestuft. Daraus ergibt sich die Forderung zur Minimierung dieser Emissionskomponente nach dem bestverfügbaren Stand der Technik.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Deutschland und Österreich haben das BUWAL (heute BAFU) und die Suva in den 90er-Jahren nach technischen Lösungen gesucht, um die Tunnelarbeiter besser vor den aggressiven Schadstoffen schützen zu können. Dabei zeigten Praxistests, dass sich die besonders gefährlichen Feinstpartikel auch bei älteren Baumaschinen durch den nachträglichen Einbau von Partikelfiltern um mehr als 99 Prozent reduzieren lassen. Seit dem 1. März 2000 gilt im Untertagebau - wie etwa auf den NEAT-Baustellen - ein Partikelfilter-Obligatorium. Generell dürfen hier nur noch mit Diesel betriebene Maschinen mit wirkungsvollen Partikelfiltern auffahren.

Aber Dieselmotorabgase sind nicht nur unter Tage, sondern auch auf oberirdischen Baustellen schädlich. Vor allem in der Umgebung von schlecht durchlüfteten Baugruben - und generell bei austauscharmen Wetterlagen - können sich eigentliche Schadstoffglocken bilden. Darunter leiden besonders die Bauarbeiter, aber auch Anwohner und Passanten. Gemäss der LRV gelten länger bestehende Baustellen als stationäre Anlagen. Ähnlich wie bei Industrie- und Gewerbebetrieben können die Umweltbehörden deshalb auch hier Massnahmen zur Reduktion des Schadstoffausstosses verfügen. Die genauen Vorschriften sind in der seit September 2002 gültigen Baurichtlinie Luft geregelt. Sie verlangt unter anderem, dass Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 kW seit September 2003 und ab 18 Kilowatt ab September 2005 mit Partikelfiltern auszurüsten sind. Diese Filterpflicht gilt nur für die sogennanten B-Baustellen, die durch Dauer, Standort, Fläche und Kubaturen definiert sind.

Auch für Fahrzeuge, welche in stark belasteten Gebieten verkehren, wie z.B. Busse der öffentlichen Verkehrsbetriebe, sind Massnahmen zur Emissionsminderung des gesundheitsgefährdenden Dieselrusses notwendig. Der Aktionsplan gegen Feinstaub von Bundesrat Leuenberger vom 16.01.2006 sieht in der UVEK-Massnahme 2 vor, dass sobald möglich Dieselbusse der öffentlichen Verkehrsbetriebe mit geprüften Partikelfilter auszurüsten bzw. nachzurüsten sind. Das Bundesamt für Verkehr hat am 01.03.2006 einen entsprechenden Leitfaden zur Ausschreibung von Personentransportleistungen im öffentlichen Verkehr veröffentlicht.
Projektziele
(Deutsch)
Entwicklung und Auswertung einer Statistik der Partikelfilter-Nachrüstungen in der Schweiz in Bezug auf Problemfälle im Rahmen der Baurichtlinie Luft, bei öffentlichen Verkehrsmitteln und im Tunnelbau. Das Projekt soll bis Ende 2007 durchgeführt werden und danach nach Bedarf jährlich erneut werden. Wichtige Meilensteine diese Projektes sind:
• Definition einer möglichst repräsentativen Stichprobe von Fahrzeug/Maschinen-Kategorien und Partikelfiltersystemen für die Untersuchung der Problemfälle.
• Definition der Kriterien für die Auswertung der Problemfälle.
• Kontakt mit den betroffenen Kreisen (Verbände, Behörden, Firmen, Experten).
• Untersuchung der Problemfälle beim Einzelfall im Feld mit entsprechender Messtechnik.

Alle erhobenen Partikelfilter-Systeme sollen in einer Datenbank (Datenbank Problemfälle) aufgeführt werden. Diese kann mit der AKPF-Datenbank verknüpft werden. Die statistischen Auswertungen basieren auf der Datenbank Problemfälle. Das BAFU kann jederzeit auf die Datenbank zugreifen. Folgende Ergebnisse sollen mindestens dargestellt werden:
• Aufteilung und Anzahl der analysierten PFS nach Kategorien der Baurichtlinie Luft, nach Alter der Maschinen, nach Maschinen-Typ, nach Filter-Hersteller, nach Maschinen-Hersteller, nach Nachrüstfirma, nach Partikelfilter-System.
• Aufteilung und Anzahl der problematischen PFS nach Kategorien der Baurichtlinie Luft, nach Alter der Maschinen, nach Maschinen-Typ, nach Filter-Hersteller, nach Maschinen-Hersteller, nach Nachrüstfirma, nach Problem-Art.