Asylgesuchstellungen an den Schweizer Flughäfen stellen einen Sonderfall im Asylverfahren dar, da die Asylsuchenden für die Dauer des ganzen erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens im Transitbereich des Flughafens bleiben und somit nicht ins Zielland einreisen. Darin unterscheidet sich das Flughafenverfahren vom Inlandverfahren. Mit dieser Studie, die die gesetzlichen und praktischen Rahmenbedingungen an sieben ausgewählten europäischen Flughäfen untersucht und vergleicht, sollen die bisher nur sehr lückenhaften Kenntnisse über die Flughafenverfahren in anderen europäischen Ländern erweitert werden.