Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes (BPG) gilt es, sich die Frage zu stellen, bis zu welchem Grad die Hauptziele dieses Gesetzes erreicht wurden. Aus diesem Grunde beauftragte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates am 31. März 2008 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation der Steuerung der Bundespersonalpolitik.
Die PVK führte im Rahmen dieser Evaluation rund 50 Gespräche mit Generalsekretären der Departemente, Direktoren von Bundesämtern, HR-Verantwortlichen von Departementen und Bundesämtern, verschiedenen Verantwortlichen des Eidgenössischen Personalamts und externen Experten. Die PVK stützte sich überdies auf die verschiedenen innerhalb der Bundesverwaltung existierenden Analysen und Dokumente. Ausserdem vergab sie zwei Mandate: ein Benchmarking der Bundespersonalpolitik im Vergleich zu vier externen Organisationen sowie eine Zusatzstudie zur Bundespersonalbefragung 2007. Die Bundespersonalbefragung 2009 wurde in der vorliegenden Evaluation nicht berücksichtigt, da die entsprechenden Resultate bei Abschluss des Berichts noch nicht vorlagen. Es ist jedoch nicht Ziel der vorliegenden Evaluation, ein genaues Abbild der Situation für jedes einzelne Departement zu geben. Vielmehr soll insbesondere eruiert werden, ob zwischen den Departementen Unterschiede bestehen und – wenn ja – ob der Bundesrat bezüglich dieser Unterschiede Überlegungen angestellt bzw. Massnahmen ergriffen hat. Die individuellen Entwicklungen der Departemente zwischen den Personalbefragungen 2007 und 2009 sind weniger von Belang, da die Schlussfolgerungen der vorliegenden Evaluation eher allgemeiner Natur sind.
Der vorliegende Synthesebericht stellt die Erkenntnisse der Untersuchung in komprimierter Form dar. Um ein umfassendes Bild sämtlicher Analyseergebnisse zu erlangen, welche die Grundlage der hier dargestellten Erkenntnisse bilden, verweisen wir auf den ausführlichen Bericht.
Die Evaluation zeigt, dass die Arbeitsbedingungen beim Bund (Lohn, Work-Life-Balance, Aus- und Weiterbildung) relativ gut zu sein scheinen, jedenfalls für Mitarbeitende, die nicht dem Kader angehören oder nicht sehr spezialisiert sind. Das Hauptproblem der Bundespersonalpolitik sind demnach nicht die Arbeitsbedingungen, sondern im Wesentlichen die Mängel in Bezug auf die Steuerung und eine zielorientierte Strategie für den Personalbereich, eine klare Kompetenzaufteilung, die Kommunikation sowie die fehlende Anerkennung von Seiten der höchsten Stellen des Bundes.
In seiner Botschaft zum BPG führte der Bundesrat aus, dass der grosse Handlungsspielraum der Arbeitgeber eine Stärkung des Bundesrates als personalpolitisches Steuerungsorgan verlange. Im Verlaufe der Evaluation wird aufgezeigt, dass der Bundesrat seine Rolle in dieser Sache nicht wahrgenommen hat. Die Evaluation bezieht sich auf die normativen Grundlagen (Kapitel 3), die Strategie (Kapitel 4), die Organisation (Kapitel 5) und die Ziele der Personalpolitik (Kapitel 6).