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Forschungsstelle
SECO
Projektnummer
RFA 2009-02
Projekttitel
Regulierungsfolgenabschätzung zur Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Executive summary/ Handlungsempfehlung
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer, UID, Regulierungsfolgenabschätzung, Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Parlamentsgesetz (Art. 141 Abs. 2), Bundesratsbeschluss vom 18. Januar 2006 (Vereinfachung des unternehmerischen Alltags)
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Ziele des Bundesrates 2008: Ziel 1 - Wettbewerb im Binnenmarkt verstärken und Rahmenbedingungen verbessern - Beschluss über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer UID
Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)

Regulierungsfolgenabschätzung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

Zusammenfassung

Am 20. Februar 2008 beauftragte der Bundesrat das EDI – nach Zustimmung zum Umsetzungskonzept für die Einführung der UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) – ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten und die Nummer einzuführen. Das UIDG (UID-Gesetz) sieht vor, dass wichtige Register zwischen 2011 und Ende 2013 die UID gemäss UIDG einführen und weitere bis Ende 2015 dazu stossen werden. Am 31.12.2015 soll die Phase Systembau mit den wesentlichen Registern auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden beendet sein.

Basis der vertieften Regulierungsfolgeabschätzung zum UIDG ist das Pflichtenheft vom 27.1.2009. Die in der RFA zu bearbeitenden Inhalte und Fragestellungen sind vielschichtig und betreffen viele Dimensionen: Zum Untersuchungsfeld gehören als Objekte alle Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Akteursgruppen der Wirtschaft, deren Hauptkommunikationsflüsse untereinander, unterstützt durch heutige und zukünftige EDV-Lösungen und durch Infrastrukturen in Form von Registern, Archiven und anderen Hilfsmitteln.

Der vorliegende Bericht arbeitet die Auswirkungen des neuen UIDG heraus und schätzt die resultierenden Kosten und Nutzen aus unterschiedlichen Sichten ein.

Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns: Eine der Konsequenzen des Informations- und Dienstleistungszeitalters sind die zunehmenden Datenquellen, die gleichartige Informationen führen. Oft führt eine Datenquelle zum einfacheren Referenzieren selber einen Identifikator ein. So wächst die Menge der Identifikatoren laufend. Dies belastet Behörden wie auch Wirtschaft zunehmend, ohne dass irgendwo ein Missstand direkt auffällt: denn man ist flexibel und arrangiert sich. Hier setzt die Schweiz-weit einheitliche UID an. Sie ist ein Gegenmittel, um Partikularlösungen mit ihren ebenfalls hohen Investitionen reduzieren zu können. Zwar bestehen heute bereits eine Vielzahl privater Identifikatoren, die aber einige Vorteile der UID nicht zu erfüllen vermögen. Im Vordergrund stehen: Aufbau auf einem bestehenden Register des Bundes, rasche und breite Einführung sowie wenige einfache Merkmale der UID. Die Notwendigkeit für ein UIDG ist durch die RFA klar bestätigt worden.

Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen: Allein auf Verwaltungsebene bei Bund, Kantonen und Gemeinden entsteht im betrachteten Umfeld für die Zeit bis 2025 ein direkter Nutzen von total etwa 35 Mio.Fr. Die UID stiftet zudem wesentliches Potential für effizienzverbessernde Massnahmen in Behörden und Wirtschaft.

Dass die UID auch als Voraussetzung für die Realisierung verschiedener E-Government-Vorhaben gilt, ist unbestritten. Die UID ist selber eines dieser priorisierten Vorhaben. Aufgrund heute noch vorhandener Unsicherheiten, z.B. dass das UIDG noch nicht verabschiedet ist und dies Einfluss auf Konzeption und Ausgestaltung einzelner E-Government-Vorhaben hat, ist es indessen schwierig, Schätzwerte zu erhalten. Die Kosten für kleine Unternehmen sind auf der anderen Seite vernachlässigbar, während die Kosten für grössere Unternehmen durchaus erheblich sein können. Weil die Verwendung im privaten Kontext allerdings freiwillig ist, werden auch nur die Unternehmen investieren, für die sich ein positiver Business Case ergibt.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen: Die UID bietet die Basis für ein näheres Zusammenrücken von verschiedensten Behörden-Anwendungen. Die Qualität der Daten wird durch das Mehrfachreferenzieren über mehrere Prozesse hinweg trotz knapp gehaltener Anzahl Merkmalen im UID-Register steigen. Die Korrektur wird etwas Aufwand verlangen – die Reduktion der Fehlerkosten wird dies aber bei weitem kompensieren. Diese Effekte werden sich, wenn auch langsam, in Verwaltung und Grossindustrie positiv auswirken und einen nachhaltigen Beitrag zu deren Effizienzsteigerung leisten. Im Kontext mit den durch die UID ermöglichten Vorhaben ist das UIDG eines der ganz zentralen Elemente zur Verbesserung von E-Government in der Schweiz. Das UIDG bringt in vielen Bereichen neue Handlungsoptionen – ob diese genutzt werden, hängt von allen Beteiligten ab. Immerhin ergibt bereits die limitierte Betrachtung auf die Verwaltung einen ausgewiesenen Primärnutzen.

Alternative Regelungen: In diesem Bericht werden sieben Anregungen beschrieben, die während unserer Arbeiten als Ideen eingebracht worden sind. Einer dieser Punkte beschreibt den Wunsch nach einer Betriebsidentifikation, der unseres Erachtens angepackt werden sollte, sobald das UIDG auf guten Wegen ist. Unsere Befragungen haben gezeigt, dass vor allem die Wirtschaft, wenn sie die Verknüpfung UID – Betriebsstätten hätte, weit eher von der UID Gebrauch machen würde. Verzögerungen bei der Einführung des UIDG könnten zu weiteren unbefriedigenden lokalen Lösungen führen. Das UIDG bzw. die UID hat somit Priorität. Die Diskussion um alternative Nummern sollte dagegen aus zeitlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden. Keine der Alternativen bietet Perfektion.

Zweckmässigkeit im Vollzug: Die Entscheidung, das BUR als Basis zu verwenden, basiert insbesondere darauf, dass im BUR bereits die grösste Grundgesamtheit von Unternehmen der Schweiz verzeichnet ist und seitens BFS auch die entsprechende Betriebserfahrung für die Abstimmung mit einer grossen Zahl von Registern besteht. Auf dieser Basis lässt sich die UID zweckmässiger und rascher einführen als auf Basis eines anderen Registers. Zudem blieben die Herausforderungen, die sich dem UID-Register stellen, für die anderen vorhandenen Lösungen dieselben.

Das vorgeschlage­ne Format für die UID hat, soweit dies aktuell beurteilbar ist, beste Chancen, auch international integrierbar zu sein. Schaut man sich in der europäischen Nachbarschaft um, erkennt man Trends zur Standardisierung bis hin zum Wegfall von Zolldeklarationen innerhalb der EU. Vorliegende Verordnungen zeigen trotzdem, dass die Identifikation von Unternehmen in repetitiven Prozessen noch einige Zeit länderspezifisch sein wird. Dies erhärtet die Erkenntnis, dass es bis auf weiteres zweckmässig sein wird, die Anwendung der UID durch die Wirtschaft im B2B-Bereich auf freiwillige Basis zu stellen.
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Iseli, Werner und Andreas Spichiger, Regulierungsfolgenabschätzung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG), Bericht, 13. Oktober 2009.

(eingereicht durch Iseli+Iseli Partner / Berner Fachhochschule)

Elektronische Publikation durch das Bundesamt für Statistik:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/09/04.html