Gegenstand ders Auftags war die Bereitstellung der inhaltlichen Grundlagen im Rahemen des Rechtsmittelverfahrens zur LSVA. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere den Nachweis erbracht, dass der Schwerverkehr in der Strassenrechnung resp. der Kategorienrechnung offensichtlich zuwenig belastet wird. Diese Thematik ist nun Gegenstand vertiefter Abklärungen durch das BFS.