Das Projekt hat folgende Ziele und Teilziele:
Ziele
· Vornehmen einer Schätzung des Potenzials des Fussverkehrs für den Zugang zu den VE, besonders des möglichen Modal Splits ausgehend vom motorisierten Individualverkehr;
· Aufzeigen der nötigen Voraussetzungen, damit Zufussgehende bei der Planung dieser Einrichtungen als vollwertige Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt werden;
· Identifizieren der guten Beispiele (Best Practice) auf verschiedenen Stufen, Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen.
Teilziele:
Das Projekt soll eine Standortbestimmung vornehmen. Dabei sollen Probleme und Hindernisse erfasst, Vorzüge und Potenziale ermittelt sowie mögliche Handlungsfelder und Grenzen definiert werden. Überdies sollen Massnahmen identifiziert werden, mit denen die Zugänglichkeit der verkehrsintensiven Einrichtungen (VE) für Zufussgehende verbessert werden kann. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden:
· Wie weit und auf welche Weise werden Zufussgehende bei VE-Projekten berücksichtigt (auf höherer und tieferer Ebene)?
· Wenn das nicht der Fall ist, dann aus welchem Grund? Welches sind die Hindernisse, wo sind sie zu orten?
· Wie ist der Anteil des Zufussgehens als Verkehrsart (nur Fussverkehr und in Kombination mit anderen Verkehrsarten) bei den VE-Benutzern? Welches Potenzial könnte sich ergeben?
· Wird der „wirtschaftliche Wert“ zu Fuss gehender Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt? Wie werden fussgängerfreundliche Massnahmen finanziert (oder könnten finanziert werden)?
· Welche Hilfsmittel könnten als Hebel dienen (z.B. ISO-Norm 14001, Verhandlungen bezüglich Parkflächen usw.)?
· Welche zusätzlichen Dienste (z.B. Lieferung) fördern die Fussgängerfreundlichkeit?
· Welches sind die Mechanismen der öffentlichen Räume in und um die VE und wie funktioniert die Partnerschaft zwischen Öffentlich und Privat?
· Welche Verhandlungsschritte können zur Wahl fussgängerfreundlicherer Standorte für die VE führen?
· Welches sind die entscheidenden Akteure?
· Wie können die VE „städtischer“ gestaltet werden (Entwicklung Richtung „Lebenshubs“?)
· Wo handeln und wie? Und wo muss allenfalls verzichtet werden?
Die Durchführung des Projektes erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Offerte vom 20.11.2007.
Die Auftragnehmerin ist zusätzlich bereit, in gegenseitiger Absprache
· an den vom Auftraggeber bestimmten Seminarien und Tagungen teilzunehmen;
· dem Auftraggeber Kopien von relevanten, das Projekt betreffenden Rapporten, Konferenzbeiträgen oder Publikationen zuhanden einer Fachzeitschrift abzuliefern; für Inhalt sowie Schlussfolgerungen ist ausschliesslich die Auftragnehmerin verantwortlich;
· in Publikationen, wo sinnvoll und möglich, zu vermerken, dass die Arbeiten vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und Bundesamt für Strassen (ASTRA) unterstützt worden sind.