Die WEG-Förderung mit den Hauptbestandteilen Grundverbilligungsvorschüsse und Bürgschaften stellt eine Art Kreditsystem dar. Da die ursprünglichen Grundvoraussetzungen (steigende Einkommen, steigende Immobilienpreise) in den letzten Jahren nicht mehr im nötigen Umfang gegeben waren, ist ein Teil der Geförderten in eine finanzielle Lage geraten, welche eine Rückzahlung der Grundverbilligungsvorschüsse nicht mehr in vollem Umfang oder zeitlich verzögert erlaubt und teilweise auch die Einlösung von Bürgschaften durch den Bund erfordert. Dies bedeutet einerseits die Abschreibung von Krediten, andererseits die Leistung von Zahlungen. In welchem Umfang auf kürzere, mittlere und längere Frist solche Verluste drohen, soll in jährlichen Risikoanalysen abgeschätzt werden; die entsprechende Information wird in einem Risikobericht zusammengefasst. Grundsätzlich sollen alle Tätigkeitsbereiche des BWO untersucht werden und die Ergebnisse in den Risikobericht einfliessen. Einer genaueren Abschätzung als bisher soll auf Grund der starken Zunahme in den letzten Jahren (vor allem als Anteil an den möglichen Gesamtverpflichtungen) die Verbürgung von EGW-Anleihen unterzogen werden. Der erste Risikobericht des BWO wurde für die Jahre 2000-2002, der zweite für die Jahre 2003/2004 und der letzte für das Jahr 2005 verfasst (siehe F-8378, F-8403 und F-8414).
Grundlagendaten liefern wiederum das neue (und in seinen Ausprägungen geänderte) MS-Regionen-Rating von Wüest & Partner, die Resultate der letzten Studie zur Vermietungssituation von WEG-geförderten Liegenschaften aus dem Jahr 2007 (F-8423), die drei erwähnten Risikoberichte sowie allgemein zugängliche wie auch interne Dokumente und Daten des BWO.