Arbeitsprogramm im Überblick:
Arbeitsschritte |
III.08 |
IV.08 |
I.09 |
II.09 |
III.09 |
Literatur auswerten |
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Normenwerk VSS analysieren |
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Normungskonzept erarbeiten |
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Sitzung 1 der Begleitkommission |
09.08 |
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Meilenstein 1 |
30.9.08 |
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Grundlagen erarbeiten |
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Expertengespräche durchführen |
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Wesentliche Norminhalte entwerfen |
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Sitzungen 2 und 3 der Begleitkommission |
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02.09 |
05.09 |
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Meilenstein 2 |
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31.5.09 |
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Grundlagen bereinigen |
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Schlussbericht verfassen |
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Projektabschluss |
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Sitzung 4 der Begleitkommission |
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08.09 |
Meilenstein 3 |
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30.9.09 |
Die einzelnen Arbeitsschritte im Detail:
Juli 2008 bis September 2008:
– Auswertung der vorhandenen Grundlagen anhand der massgebenden Literatur (s. Angaben weiter hinten)
– Überprüfung und Analyse der bestehenden Normen des VSS im Hinblick auf die Relevanz mit den Aspekten des behindertengerechten Bauens. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche thematischen Normengruppen und Normen voraussichtlich zu prüfen sind:
Thematische Normengruppe |
Voraussichtlich zu prüfende Normen |
Aspekte des behindertengerechten Bauens |
Fussgänger- und Veloverkehr, Grundlagen |
640 060, 640 070 |
Grundanforderungen, Netzplanung, Design for all, Abwägung der Nutzungsansprüche |
Querschnitt |
640 200a, 640 201, 640 202 |
Raumbedarf, Begegnungsfälle |
Linienführung |
640 120 |
vertikale Linienführung, Quergefälle |
Gestaltung des Verkehrsraums |
640 210, 640 211, 640 212, 640 213 |
Misch-/Trennverkehr, Anforderungen an Gestaltungs- und Verkehrsberuhigungselemente |
Kombinierte Anlagen ÖV – IV |
640 064, 640 880, 671 510, 671 520 |
Anordnung, Geometrie und Gestaltung von Haltestellen |
Anlagen des Fussgänger- und Veloverkehrs |
640 238, 640 240, 640 241, 640 246, 640 247 |
vielfältige Anforderungen an Lage, Typ und Gestaltung |
Nebenanlagen |
640 650a |
Gestaltung und Ausrüstung von Rastplätzen |
Knoten |
640 250, 640 251, 640 252, 640 262, 640 263, 640 273, 640 050 |
vielfältige Anforderungen an Typ, Führung, Betrieb und Gestaltung |
Parkieren |
640 281, 640 065, 640 291a, 640 292a, 640 293, 640 066 |
Bedarf, Platzbedarf |
Passive Sicherheit |
640 560, 640 568 |
Ausführung und Anordnung von Geländern und Abschrankungen |
Lichtsignalanlagen |
640 832, 640 833, 640 836, 640 837, 640 838 |
Anordnung, Ausrüstung, Signalzeiten |
Strassensignale |
640 829a |
Schriftgrössen, Piktogramme, Orientierungssysteme |
Temporäre Signalisation, Leiteinrichtungen |
640 886 |
Baustellensignalisation und –organisation |
Markierungen |
640 852 |
Taktil-visuelle Markierungen |
Pflästerungen und Abschlüsse |
640 480, 640 481 |
Höhe, Ausführung von Randabschlüssen, Fugen, Ebenheit von Pflästerungen |
Verkehrsflächen mit ungebundenem Oberbau |
640 741, 640 742, 640 743 |
Anforderungen und Anwendung |
Die provisorische Zusammenstellung zeigt, dass rund 50 Normen des VSS zu überprüfen sind.
– Das Resultat der Überprüfung führt zu einem Normungskonzept. Dieses zeigt auf:
o Welche Aspekte des behindertengerechten Bauens im Verkehrsraum welchen Normen des VSS zuzuordnen sind.
o Welche Normen die ihr zugewiesenen Aspekte bereits integriert haben und nicht angepasst werden müssen. Das sind insbesondere die neueren Normen wie z. B. 640 238 Rampen, Treppen und Treppenwege.
o Welche Normen mit den Aspekten des behindertengerechten Bauens zu ergänzen sind.
Wir schätzen, dass es sich dabei um rund 20-25 Normen handelt.
o Welche Aspekte keiner bestehenden Norm zugeordnet werden können und darum in einer neuen Grundnorm „Hindernisfreies Bauen im Verkehrsraum“ (Arbeitstitel) zu behandeln sind.
Meilenstein 1: Literaturauswertung, Ergebnis der Überprüfung der Normen des VSS, Normungskonzept
Oktober 2008 bis Mai 2009:
– Ausgehend von der Literaturauswertung werden die Grundlagen für die Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit einer Behinderung für folgende Bereiche erarbeitet:
o Allgemeine Grundlagen für behindertengerechtes Bauen,
o Anforderungen an Sicherheit, Zugänglichkeit und Attraktivität,
o Anordnung, Gestaltung und Geometrie von Anlagen und Elementen,
o Bauliche und betriebliche Ausrüstung,
o Ausführung und Unterhalt.
– Expertengespräche und Diskussion mit den betroffenen Expertenkommissionen des VSS: Widersprüche mit bestehenden Regelungen klären sowie Verfahren, Kriterien und Gewichtungen zur Abwägung bei sich widersprechenden Nutzungsansprüchen erarbeiten.
– Für die Normen, die aufgrund der Überprüfung, mit den Aspekten des behindertengerechten Bauens zu ergänzen sind, gibt es zwei Möglichkeiten:
o Normen, die sich in Revision befinden (z. B. Knotennormen): In der Forschungsarbeit werden zu Handen der betreffenden Expertenkommission die Grundlagen und Anforderungen allgemein formuliert und aufgezeigt, wie diese zu integrieren sind. Die Umsetzung im Rahmen der Normrevision ist dann Aufgabe der betreffenden Expertenkommission.
o Normen, bei denen keine Revision ansteht: Die Forschungsstelle formuliert die wesentlichen Inhalte für die Normanpassungen und –ergänzungen und stellt diese den Expertenkommissionen zu. Diesen sollte es dadurch ohne grossen Aufwand möglich sein, im Rahmen einer kleinen Revision die Norm entsprechend anzupassen.
– Wesentliche Inhalte für die neu zu schaffende Grundnorm „Hindernisfreies Bauen im Verkehrsraum“ (Arbeitstitel) verfassen. Verschiedene Aspekte eines hindernisfreien Verkehrsraums werden sich nicht den bestehenden Normen zuordnen lassen. Es handelt sich dabei z. B. um die grundlegenden Anforderungen von Menschen mit einer Behinderung an den Verkehrsraum, Kriterien für Güterabwägungen bei sich widersprechenden Nutzungsansprüchen oder die vertikale Linienführung.
Meilenstein 2: Grundlagen und Anforderungen von Menschen mit einer Behinderung, wesentliche Inhalte für Anpassungen und Ergänzungen bestehender Normen sowie für eine neue Grundnorm
Juni 2009 bis September 2009:
– Grundlagen und wesentliche Inhalte für Anpassungen und Ergänzungen bestehender Normen bereinigen
– Grundlagen und wesentliche Inhalte für eine neue Grundnorm bereinigen
– Aufzeigen von offenen Fragen und weiterem Forschungsbedarf
– Schlussbericht verfassen und Genehmigung
– Projektabschluss
Meilenstein 3: Bereinigte Grundlagen, genehmigter Schlussbericht und Projektabschluss.