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Forschungsstelle
ALP
Projektnummer
2.3.1
Projekttitel
Amtliche Futtermittelkontrolle
Projekttitel Englisch
Official animal feed inspection
Kurztitel
Amtliche Futtermittelkontrolle

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Neue Kenntnisse/Literatur
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Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten
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URL-Adressen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Englisch)
Feed, feed mills, inspection, additives, premix, feed safety, legal prescription
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Verordnung des Bundesrates über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) und die Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung) bezwecken, dass für die Ernährung der Nutz- und Heimtiere einwandfreie Futtermittel zur Verfügung stehen, um den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicherzustellen.

Die in der Nutztierernährung eingesetzten Futtermittel beeinflussen die Qualität der Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch, Eier und Honig nachhaltig. Durch die amtliche Futtermittelkontrolle findet eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte Überwachung statt.

Die Futtermittel für die Nutz- und Heimtiere müssen korrekt deklariert sein, damit sollen einerseits der Täuschungsschutz gegeben sein und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ernährt werden.

Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Kontrolle ohne Überschneidungen ist die amtliche Futtermittelkontrolle im Rahmen des Nationalen Kontrollplanes mit anderen Kontrollen (Lebensmittel-, Tierarzneimittel- und Tierseuchenrecht) zu koordinieren.

Für Futtermittel für Heimtiere können Ausgangsprodukte von Fleisch aus Ursprung Landtiere verwendet werden. Es laufen Abklärungen, solche unter bestimmten Bedingungen ebenfalls wieder zur Ernährung von Schweinen und Geflügel zu erlauben.

Nicht zuletzt sind die rechtlichen Vorgaben in der Schweiz mit jenen der EU soweit wie möglich zu harmonisieren (Anhang 5 des bilateralen Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen)
Projektziele
(Deutsch)
  • Der Gesundheitsschutz von Mensch, Tier und Umwelt ist durch die regelmässigen Inspektionen der Produktions- und Handelsbetrieben von Futtermitteln sowie durch die Analyse der hergestellten und gehandelten Produkte gewährleistet.
  • Der Gesundheits- und Täuschungsschutz wird durch die Überprüfung der Futtermittel (Inhalts- und Wirkstoffe sowie unerwünschte und verbotene Stoffe) und deren Deklarationen anhand von gezogenen Futtermittelproben sichergestellt.
  • Die Anforderungen an die Betriebe betreffend die Futtermittelsicherheit sind überprüft.
  • Die amtliche Futtermittelkontrolle ist mit den anderen Kontrollen in den Bereichen Lebensmittel, Tierarzneimittel und Tierseuchen koordiniert.
  • Die Verwendung von Landtierprodukten in der Tierernährung erfolgt in den Produktionsbetrieben von Futtermitteln für Nutz- und Heimtieren gemäss den Vorschriften.
  • Gesundheits- und Täuschungsschutz sind auch dank Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und internationalen Netzsystemen sichergestellt.
  • Die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Futtermittelrecht und jenem der EU ist wie in Anhang 5 des bilateralen Abkommens vorgesehen, erreicht.
  • Die verantwortliche Behörde ist bei der Nachführung der Rechtsgrundlagen fachlich unterstützt
Neue Kenntnisse/Literatur
(Deutsch)

SR 910.1: Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

SR 916.307: Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung)

SR 916.307.1: Verordnung des EVD vom 10. Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)

SR 916.307.1: Anhänge 1-11 der Futtermittelbuchverordnung

SR 916.307.11: Verordnung des BLW vom 1. Februar 2005 über die GVO-Futtermittellisten

SR 916.441.22: Verordnung vom 23. Juni 2004 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)

SR 916.443.10: Verordnung vom 18. April 2007 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV)
Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten
(Deutsch)
  • Das Projekt wird durch ein Team umgesetzt, bestehend aus Dr. Heinrich Boschung, Beat Bucheli, Claude Chaubert, Manfred Marty, Florence Oberson und Yann Scheidegger
  • Die Arbeit gestaltet sich in verschiedenen Teilen:
    • Risikobasierte Inspektionen in den Betrieben (Ueberprüfung der Anforderungen an die Futtermittelproduzenten und –händler sowie Futtermittel-Bemusterung)
    • Analyse der Futtermittel und Auswertung der Ergebnisse, Ueberprüfung der Deklarationen
    • Zulassung neuer Zusatzstoffe
    • Export-Zertifikate und Zollerleichterungen
  • Zur Förderung der Futtermittelsicherheit wird von den Futtermittelunternehmen, welche alle eine Registrierung oder eine Zulassung benötigen, verlangt, dass sie ein betriebsspezifisches Verfahren gemäss den HACCP-Grundsätzen oder eine offiziell genehmigte Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis anwenden. Sie sind zur Selbstkontrolle und zur Rückverfolgbarkeit verpflichtet.
URL-Adressen
(Deutsch)