Unter diesen Prozess fallen Vorhaben zur Bestimmung und Quantifizierung der Wirkungen (gesundheitlicher, wirtschaftlicher und raumplanerischer Art) von Lärm.
Dieser Prozess ist sehr wichtig, da bei der Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der lärmbelasteten Bevölkerung und den Nutzinteresse der Betreiber von lärmigen Anlagen international anerkannte Grundlagen der Lärmwirkung ausschlaggebend in der Argumentation sind.