Der Bund leistet Beiträge (NHG Art. 14a) an Forschungsvorhaben, Aus- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Anliegen von Natur und Landschaft in der Öffentlichkeit zu unterstützen.
Es erfolgt finanzielle Unterstützung der Grundlagenarbeiten.