En-tête de navigationNavigation principaleSuiviFiche


Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
06.0019.PJ
Titre du projet
Lärmhypothek, Erleichterungen

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
Anzeigen
-
-
-
Description succincte
Anzeigen
-
-
-
Objectifs du projet
Anzeigen
-
-
-
Mise en oeuvre et application
Anzeigen
-
-
-

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)

Lärmschutzmassnahmen (LSM) zur Begrenzung der Lärmbelastung unter die Grenzwerte,

Keine LSM, Erleichterung mit "Lärmhypothek",

Keine LSM, Erleichterung mit Entschädigungen.

Description succincte
(Allemand)

Der Auftrag soll die Grundlagen zu einer wirkungsvolleren Lärmbekämpfung

schaffen, indem die Machbarkeit neuer Massnahmen zur Reduktion des Umweltlärms

aufgezeigt und deren Konsequenzen diskutiert werden.

Objectifs du projet
(Allemand)

Der Auftrag soll die Grundlagen zu einer wirkungsvolleren Lärmbekämpfung schaffen, indem die Machbarkeit neuer Massnahmen zur Reduktion des Umweltlärms aufgezeigt und deren Konsequenzen diskutiert werden.

Die Studie basiert auf der Idee der Lärmhypothek und zielt darauf ab, darzulegen, dass durch eine kostenpflichtige Ausgestaltung der oft gewährten Erleichterungen einerseits der Druck auf den Lärmverursacher bestehen bleibt, seine Emissionen zu

verringern. Andererseits der Lärmbetroffene durch eine renten-ähnliche, finanzielle Abgeltung solange entschädigt wird, wie die Immissionen anhalten. In einer Grobanalyse sind folgende drei Szenarien zu verfolgen:

a) Lärmschutzmassnahmen (LSM) zur Begrenzung der Lärmbelastung unter die Grenzwerte,

b) Keine LSM, Erleichterung mit "Lärmhypothek",

c) Keine LSM, Erleichterung mit Entschädigungen.

Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Das Projekt "Lärmhypothek" soll die Grundlagen zu einer wirkungsvolleren Lärmbekämpfung schaffen. Dazu sollen die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Randbedingungen sowie der gesetzgeberische Handlungsbedarf aufzeigt werden, damit Entschädigungen für Immobilienverluste durch Lärm nicht mehr als einmaliger Betrag, sondern in Form von regelmässigen Zahlung für die Dauer der Lärmbelastung ausgerichtet werden.
Der erste hiermit abgeschlossene Teil bejahte die grundsächliche Machbarkeit der Idee und legte die nächsten Schritte zur Vertiefung der notwendigen Abklärungen dar.
Diese Abklärungen werden nun in einem neuen Projekt durchgeführt.