Der Auftrag soll die Grundlagen zu einer wirkungsvolleren Lärmbekämpfung schaffen, indem die Machbarkeit neuer Massnahmen zur Reduktion des Umweltlärms aufgezeigt und deren Konsequenzen diskutiert werden.
Die Studie basiert auf der Idee der Lärmhypothek und zielt darauf ab, darzulegen, dass durch eine kostenpflichtige Ausgestaltung der oft gewährten Erleichterungen einerseits der Druck auf den Lärmverursacher bestehen bleibt, seine Emissionen zu
verringern. Andererseits der Lärmbetroffene durch eine renten-ähnliche, finanzielle Abgeltung solange entschädigt wird, wie die Immissionen anhalten. In einer Grobanalyse sind folgende drei Szenarien zu verfolgen:
a) Lärmschutzmassnahmen (LSM) zur Begrenzung der Lärmbelastung unter die Grenzwerte,
b) Keine LSM, Erleichterung mit "Lärmhypothek",
c) Keine LSM, Erleichterung mit Entschädigungen.