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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
04.1131.KP
Titre du projet
Erschütterungs-Verordnung

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Mise en oeuvre et application
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)

Lärmbelastungen

Immissionsgrenzwerten

Planungswerten.

Description succincte
(Allemand)

Die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen sind erarbeitet.

Der Entwurf des Rechtstextes steht. Die Verordnung konkretisiert

das USG bezüglich Erschütterungen. Damit wird die Basis zur Beurteilung

geschaffen, die den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und dem Phänomen

des abgestrahlten Körperschalls bewirkt.

Objectifs du projet
(Allemand)
Die Verordnung konkretisiert das USG bezüglich Erschütterungen. Damit wird die Basis zur Beurteilung geschaffen, die den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und dem Phänomen des abgestrahlten Körperschalls bewirkt.
Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) empfiehlt Belastungsgrenzwerte für Erschütterungen und abgestrahlten Körperschall für alle Quellen; ausgenommen sind Baustellen und Sprengungen (für die werden analog dem Baulärm separate Richtlinien erstellt). Damit stellt die Kommission dem Bundesrat die notwendigen Grundlagen zur Schliessung einer Lücke im schweizerischen Umweltrecht zur Verfügung, was sowohl den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall wie auch – die Rechtssicherheit für die Anlagebetreiber garantiert. Die kritische Schwelle der als vertretbar erachteten Störwirkung wurde nach dem gleichen Verfahren angesetzt wie bei den in der Lärmschutz-Verordnung festgelegten Lärmarten. Die Grenzwertvorschläge tragen dem Kriterium des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit gemäss Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes Rechnung. Zur Konkretisierung des Umweltschutzgesetzes bezüglich der Einwirkung "Erschütterungen" wurde aufbauend auf dem Bericht der Kommission die Erschütterungs-Verordnung im Entwurf erstellt, die dann im Rahmen einer Vernehmlassung der Öffentlichkeit zugänglich wird.