Die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen sind erarbeitet.
Der Entwurf des Rechtstextes steht. Die Verordnung konkretisiert
das USG bezüglich Erschütterungen. Damit wird die Basis zur Beurteilung
geschaffen, die den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und dem Phänomen
des abgestrahlten Körperschalls bewirkt.