Zur Beurteilung des Lärms von militärischen Waffen- und Schiessplätzen fehlen zurzeit noch Belastungsgrenzwerte in der LSV. Als erster Schritt soll eine Literaturtstudie durchgeführt werden, in welcher die zurzeit vorhandenen Beurteilungsmethoden und
Untersuchungen zu Auswirkungen dieser Lärmart aufgearbeitet und zusammengefasst werden. Dieser Bericht dient sodann der interdepartementalen Arbeitsgruppe (VBS, BUWAL) als Grundlage zur Festlegung der BGW.