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Forschungsstelle
EBG
Projektnummer
303-07-17
Projekttitel
Risiko und Verbreitung sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Eine repräsentative Erhebung in der Deutschschweiz und in der Romandie

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Projektziele
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Sexuelle Belästigung
Arbeitsplatz
Prävention
Schweiz
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Sexuelle Belästigung – Definition und Hinweis auf Informationsmittel
 
Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit ereignen oder bei Betriebanlässen. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgehen, von Angehörigen von Partnerbetrieben oder von der Kundschaft des Unternehmens.

Für die Beurteilung, ob es sich bei einem beobachteten Verhalten um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und -kollegen oder um einen Fall von sexueller Belästigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Projektziele
(Deutsch)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verbreiteter als gemeinhin angenommen: Rund jede/r zweite Erwerbstätige in der Schweiz kommt damit direkt oder indirekt in Berührung.

Für die Betriebe kann es Kostenfolgen haben, wenn sie ihre gesetzlich verankerte Verantwortung nicht wahrnehmen.

EBG und SECO bieten nun Unterstützung in Form von praxisnahen Broschüren und der Website www.sexuellebelästigung.ch

Abstract
(Deutsch)
Impulse zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Studie und Massnahmen

In der Schweiz wird rund die Hälfte (51.3%) der erwerbstätigen Bevölkerung im Verlauf des Arbeitslebens mit Situationen konfrontiert, die das Risiko sexueller Belästigung bergen. Dies zeigt eine repräsentative Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Bei der Studie handelt es sich um die erste gesamtschweizerische Erhebung zu diesem Thema.
Die Wahrscheinlichkeit ist also gross, dass es in einem Betrieb zu Situationen kommt, die zu sexueller Belästigung führen können. Die Studie zeigt weiter, dass auch Männer sexuelle Belästigung erleben: Dies ist bei 10% der erwerbstätigen Männer der Fall, gegenüber 28.3% der erwerbstätigen Frauen. Allgemein abwertende Sprüche und Witze wurden weitaus am häufigsten als belästigendes Verhalten genannt. Das gilt sowohl für Männer wie für Frauen. Bei den Arbeitnehmerinnen folgen die taxierenden Blicke, die persönlich gemeinten abwertenden Bemerkungen und die unerwünschten Körperkontakte. Bei den Arbeitnehmern stehen unerwünschte Telefonate, Briefe oder Mails sowie obszöne Gesten, Zeichen und Gebärden im Vordergrund.

Für die betroffenen Unternehmen hat das zur Folge, dass sie mit direkten und indirekten Kosten zu rechnen haben. Kommt es zu einer Anzeige, kann das Unternehmen wegen Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht mit einer Entschädigungsleistung von bis zu sechs durchschnittlichen Monatslöhnen belegt werden. Obwohl weniger genau kalkulierbar, dürften indirekte Kosten durch Arbeitsausfälle und Imageverlust noch stärker gewichten.

Das Phänomen wird oft verkannt, aber: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Bagatelle. Gleichstellungsgesetz (GlG) und Arbeitsgesetz (ArG) sind klar: Das GlG verbietet sexuelle Belästigung als diskriminierendes Verhalten. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechts-zugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Tatsächlich können Belästigungen nicht nur zu peinlichen Situationen führen und damit das Betriebsklima empfindlich stören, sondern direkt auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigen. Gemäss Arbeitsgesetz sind die Arbeitgeber/innen verpflichtet, für die physische und psychische Integrität aller Mitarbeitenden zu sorgen.

EBG und SECO geben 2008 gemeinsam Impulse zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Mit praxisnahen Broschüren und der informativen Website www.sexuellebelästigung.ch sollen die Betriebe angeregt werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Der Schwerpunkt liegt bei der Prävention, wobei auch Empfehlungen für das Vorgehen bei konkreten Vorfällen sowohl an die Arbeitgebenden wie auch an die Arbeitnehmenden abgegeben werden
Publikationssprachen
(Deutsch)
Zugehörige Dokumente