1. Im Rahmen der Situationsanalyse wurden Messdaten zusammengestellt und eine gesamtschweizerische Stoffbilanzierung erstellt. Dabei konnte gezeigt werden, dass insbesondere bei mittleren und kleineren Fliessgewässer in dicht besiedelten Regionen der Schweiz (z.B. Mittelland) bezüglich organische Mikroverunreinigungen (Arzneimittelwirkstoffe, Hormonaktive Stoffe, Biozide, Industriechemikalien) ein Handlungsbedarf besteht. Diese Gewässer weisen einen hohen Anteil an biologisch gereinigtem Abwasser auf und werden kontinuierlich durch den Eintrag eines breiten Stoffspektrums aus kommunalen Abwasserreinigungsanlagen belastet. Die Gewässerbelastung beschränkt sich nicht auf wenige prioritäre oder gut regulierbare Stoffe. Massnahmen an der Quelle (z.B. Anwendungseinschränkungen für besonders problematische Stoffe) sind angebracht, haben insgesamt aber nur einen begrenzten Nutzen. Zum Beispiel lassen sich bestimmte Stoffe nicht oder nur schlecht verbieten. Durch den Einbau von weitergehenden Massnahmen bei ARA kann die Wasserqualität in diesen belasteten Gewässern jedoch gezielt verbessert und Ökosysteme und belastete Trinkwasservorkommen ausreichend geschützt werden. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit machen diese Massnahmen aber nur bei mittleren und grossen ARA Sinn.
2. In Zusammenarbeit mit Experten aus der Forschung, Industrie und kantonalen Vollzugsbehörden wurde ein Vorschlag für eine Methode zur Beurteilung der Wasserqualität erarbeitet. Es handelt sich um eine sehr pragmatische Vorgehensweise, mit der sich belastete Gewässerabschnitte flexibel und gezielt beurteilen lassen. Die Methode enthält Empfehlungen bezüglich Probenahme(-strategien), der zu untersuchenden Stoffe sowie ökotoxikologisch basierte Beurteilungskriterien. Die Erarbeitung des Beurteilungskonzeptes erfolgte zudem in enger Abstimmung mit entsprechenden Arbeits- und Expertengruppen aus dem EU-Raum.
3. Es wurden zwei grosstechnische Versuche auf ARA in der Schweiz durchgeführt (STEP de Vidy in Lausanne, ARA Wüeri in Regensdorf). Dabei konnte gezeigt werden, dass sich zwei vielversprechende Verfahren (Ozonung und Anwendung von Pulveraktivkohle) einfach in bestehende ARA einbauen lassen und durch das vorhandene Personal betreiben werden können. Durch den Einbau der Verfahren kann die Reinigungsleistung einer modernen, optimal betriebenen ARA bezüglich eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen verdoppelt werden. In Begleituntersuchungen mit bis zu 26 unterschiedlichen Biotests konnte demonstriert werden, dass mit der Elimination der Mikroverunreinigungen auch deren unerwünschten Wirkungen stark reduziert werden. Ein internationales Expertengremium folgerte aus den Versuchen, dass die Qualität des gereinigten Abwassers und der Gewässer durch den Einbau der untersuchten Verfahren deutlich verbessert wird. Die Verfahren konnten durch das Personal der ARA betrieben werden und führten zu einem in begründeten Fällen vertretbaren Mehraufwand an Energie und Kosten.
4. In der BAFU-Publikation Umweltwissen 17/09 "Mikroverunreinigungen in den Gewässern - Bewertung und Reduktion der Schadstoffbelastung aus der Siedlungsentwässerung" wurde ein Umsetzungskonzept formuliert. Das Konzept sieht einen zielorientierten Ausbau der ARA vor. Damit sollen Gewässerökosysteme und Trinkwasserressourcen geschützt werden und grosse Frachteinträge in die Gewässer reduziert werden. Vom Ausbau betroffen sind ARA an Gewässern, welche einen hohen Abwasseranteil führen (Beseitigung Beeinträchtigungen der Ökosysteme) , ARA an Gewässern, die als Trinkwasserressource dienen (Schutz der Trinkwasserversorgung) und
die grössten ARA (insb. wegen der Oberliegerverantwortung der Schweiz). Der Ausbau beschränkt sich somit auf die 12 grössten und ca. 100 mittlere der insgesamt über 700 ARA. Dadurch werden die betroffenen Gewässer stark entlastet und gesamtschweizerisch ca. 50% der mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer gelangenden Spurenstoffe eliminiert. Die Investitionskosten für den Ausbau der über 100 mittleren und grossen Anlagen werden auf 1.2 Mrd. CHF geschätzt. Die zusätzlichen jährlichen Gesamtkosten betragen etwa 130 Mio. CHF, wovon die Betriebskosten etwas mehr als die Hälfte ausmachen.
Die zahlreichen im Projekt erarbeiteten Grundlagen und Resultate wurden in einem Umsetzungskonzept berücksichtigt. Basierend auf diesem Umsetzungskonzept wurde in ein Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung formuliert. Dadurch wurde die politische Diskussion über die Massnahmen erfolgreich lanciert. Von Ende 2009 bis Ende April 2010 wurde vom UVEK eine Anhörung zur entsprechenden Änderung der Gewässerschutzverordnung durchgeführt. Über 80 Prozent der Stellungnahmen anerkennen, dass das Problem der Mikroverunreinigungen über einen Ausbau ausgewählter ARA gelöst werden muss. Die zentrale Forderung der Kantone und weiterer betroffener Kreise ist jedoch, dass eine möglichst verursachergerechte und gesamtschweizerische Finanzierungslösung für den geplanten Ausbau gefunden wird. Aufgrund dieser Forderungen beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) im August 2010 die Kommissionsmotion 10.3635 («Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser») einzureichen. Diese fordert die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine möglichst verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser. Sie wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und von beiden Räten (Ständerat: Herbstsession 2010, Nationalrat: Frühjahressession 2011) überwiesen. Damit besteht nun ein Auftrag zur Ausarbeitung einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Massnahmen. Dazu wird eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes erarbeitet. Diese Arbeiten werden mit verschiedenen Partnern aus Forschung, Industrie, Fachverbänden und den Kantonen angegangen. Der Bundesrat schickt die Vorlage Ende April 2012 in die Vernehmlassung. Ein frühestmögliches Inkrafttreten wird ab 2015 erwartet.