ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
SEM
Projektnummer
07-06
Projekttitel
Rechtsgutachten Zumutbarkeit

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Abstract
Anzeigen
-
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Wegweisung, Vollzug, ANAG, Asyl
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Artikel 14a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (ANAG; SR 142.20) sieht vor, dass eine Person in der Schweiz vorläufig aufgenommen wird, wenn der Vollzug ihrer Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Der Vollzug ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn er eine konkrete Gefährdung darstellt (Art. 14a Abs. 4 ANAG). Im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes wurde die Bestimmung von Artikel 14a Absatz 4 ANAG dahingehend konkretisiert, dass der Wegweisungsvollzug dann unzumutbar sein kann, wenn eine Person in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet ist. Bezugnehmend auf diesen Artikel nimmt das Gutachten Stellung zu Fragen nach der Praxis wirtschaftlicher Gründe für die Unzumutbarkeit des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung, der Beweislast der asylsuchenden Person, des Untersuchungsgrundsatzes und der Regelvermutung für die Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzugs.

 

Projektziele
(Deutsch)
Klärung Sachverhalt des anlässlich der Teilrevision AsylG konkretisierten Art. 14a, Abs. 4 ANAG (SR 142.20).
Abstract
(Deutsch)
s. Kurzbeschreibung.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Zur internen Verwendung.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Keine.