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Research unit
SEM
Project number
07-06
Project title
Rechtsgutachten Zumutbarkeit

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Abstract
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Transfer and application
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Publications / Results
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Wegweisung, Vollzug, ANAG, Asyl
Short description
(German)

Artikel 14a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (ANAG; SR 142.20) sieht vor, dass eine Person in der Schweiz vorläufig aufgenommen wird, wenn der Vollzug ihrer Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Der Vollzug ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn er eine konkrete Gefährdung darstellt (Art. 14a Abs. 4 ANAG). Im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes wurde die Bestimmung von Artikel 14a Absatz 4 ANAG dahingehend konkretisiert, dass der Wegweisungsvollzug dann unzumutbar sein kann, wenn eine Person in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet ist. Bezugnehmend auf diesen Artikel nimmt das Gutachten Stellung zu Fragen nach der Praxis wirtschaftlicher Gründe für die Unzumutbarkeit des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung, der Beweislast der asylsuchenden Person, des Untersuchungsgrundsatzes und der Regelvermutung für die Zumutbarkeit eines Wegweisungsvollzugs.

 

Project aims
(German)
Klärung Sachverhalt des anlässlich der Teilrevision AsylG konkretisierten Art. 14a, Abs. 4 ANAG (SR 142.20).
Abstract
(German)
s. Kurzbeschreibung.
Transfer and application
(German)
Zur internen Verwendung.
Publications / Results
(German)
Keine.